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BUCH: Verbiss durch Mäuse und Eichhörnchen

BUCH

Verbiss durch Mäuse und Eichhörnchen

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    Nicht nur die Rehe sind schuld: Kreisfachberater Wolfgang Jakob (2. v. li.) machte deutlich, dass auch Nagetiere Bäumchen schädigen.
    Nicht nur die Rehe sind schuld: Kreisfachberater Wolfgang Jakob (2. v. li.) machte deutlich, dass auch Nagetiere Bäumchen schädigen. Foto: Fotos: Andreas Welz

    Die Bayerische Forstverwaltung erstellt im Jahr 2015 zum elften Mal seit 1986 für die rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern die Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. In diesem Jahr trafen sich am vergangenen Freitag die Vorsitzenden aus den Landkreisen Coburg und Lichtenfels mit den Verantwortlichen im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Auftaktveranstaltung in einem Waldstück in Buch am Forst. Forstdirektor Oliver Kröner machte deutlich, dass der Zustand der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Hegeschäden die Grundlage für die Empfehlung an die Untere Jagdbehörde zur künftigen Abschusshöhe sei.

    Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sei es von entscheidender Bedeutung, dass den Waldbesitzern die Möglichkeit erhalten bleibt oder wieder geschaffen werde, im Rahmen der Waldverjüngung vielfältige, nach Baumarten und Baumdimensionen differenziert aufgebaute Wälder zu etablieren oder zu erhalten. Dies lasse sich nur bei einer vertretbaren Verbissintensität erreichen. Deshalb habe der Gesetzgeber im Wald- und auch im Jagdgesetz geregelt, dass der Zustand der Waldverjüngung zu erfassen und zu beurteilen ist, erläuterte Kröner.

    In diesem Jahr nahmen erstmals Forstreferendar Moritz Berger und Forstanwärter Max Marr vom Landwirtschaftsamt Coburg die Erhebung vor. Mit dabei war der neue Berater für „Lebensraum Wild in der Landwirtschaft“, Matej Mezowsky, der im Amt Bad Staffelstein für ganz Oberfranken zuständig ist. Jagdfachberater Wolfgang Jakob am Landratsamt Lichtenfels wies darauf hin, dass die Verbissschäden an kleinen Pflanzen auch von Nagern, wie Mäusen oder Eichhörnchen, stammen können. Jagdpächter und Walbesitzer Hermann Angermüller aus Buch am Forst erinnerte an die nahe Autobahn A 73, die nicht nur landwirtschaftliche Flächen durchschneide, sondern auch einen bedeutenden Wildwechsel unterbreche. Die Autobahntrasse sei komplett mit Wildschutzzäunen eingehegt. Für das umherwandernde Wild stelle dies eine unüberwindliche Barriere dar.

    Moritz Berger erläuterte das Aufnahmeverfahren. Es erfolge nach einem systematisch angelegten Gitternetz. Der Abstand der Rasterpunkte betrage 1,225 Kilometer im Quadrat. Pro Hegegemeinschaft würden 30 bis 40 Verjüngungsflächen erfasst. Auf jeder Fläche würden entlang einer Geraden 15 Einzelbäumchen untersucht, die größer als 20, und 15 weitere, die kleiner als 20 Zentimeter sind. Hinzu kämen Bäumchen, die bereits über die maximale Verbisshöhe hinausgewachsen sind.

    Nach der Auswertung werden den Jagdvorständen, Eigenjagdbesitzern sowie Revierinhabern die Inventurergebnisse für ihre Hegegemeinschaft übersandt. Innerhalb von vier Wochen können sie dazu Stellung nehmen. Abschließend sagte Forstdirektor Kröner: „Das forstliche Gutachten ist ein wertvolles Hilfsmittel für die Aufstellung der Abschusspläne durch die Beteiligten.“ Es liefere einen wichtigen Beitrag, um die Diskussion in der Wald-Wild-Frage zu versachlichen.

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