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LICHTENFELS: Hartz IV-Empfängerin droht Haft

LICHTENFELS

Hartz IV-Empfängerin droht Haft

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    Gemogelt bei der Beantragung von Hartz IV und zu viel kassiert? Seit Dienstag muss sich vor dem Lichtenfelser Amtsgericht eine 39-jährige mehrfache Mutter wegen Betrugs in zwei Fällen verantworten. Der mehrfach vorbestraften Frau droht in der Fortsetzungsverhandlung am 21. Mai eine Gefängnisstrafe.

    Untermieterin verschwiegen?

    Die Alleinerziehende war in den vergangenen Jahren immer wieder wegen Betrugsdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten und von den Gerichten daraufhin immer wieder mal mit Geldstrafen und noch kurz vor der jetzt angeklagten Tat mit einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten bedacht worden. Die 39-Jährige soll Ende des Jahres 2011 Hartz IV und die Kosten für Unterkunft und Heizung beantragt und von der Arbeitsagentur auch genehmigt bekommen haben.

    Verschwiegen haben soll die Angeklagte in ihrem Antrag, dass sie in ihrer Wohnung eine junge Untermieterin hatte und von dieser monatlich 250 Euro Miete kassierte. Zusätzlich soll die angeklagte Mutter sich in einem Elektromarkt einen Staubsauger im Wert von 60 Euro gekauft haben.

    Der Betrag konnte später von dem Unternehmen aber nicht abgebucht werden, da das Konto der angeklagten Käuferin schon lange nicht mehr gedeckt war und nur noch ein Guthaben von 36 Cent hatte. „Es ist eine Unterstellung, dass ich es mit Absicht gemacht habe“, schimpfte die Angeklagte hinsichtlich des Kaufs des Elektrogerätes. Dem Richter erklärte sie, dass sie damals geglaubt habe, dass noch Geld auf ihrem Konto sei.

    „Sie haben doch für alles eine Ausrede.“

    Thomas Pohl, Richter

    Zum ihr vorgeworfenen Sozialhilfebetrug sagte sie: „Das ist doch alles Schwachsinn.“ Sie regte sich darüber auf, dass sie sich seit Jahren vergeblich bemühe, Arbeit zu bekommen. Die Arbeitsagentur ärgere sie mit ihrem Bürokratismus: Obwohl sie manchmal die Unterlagen dreifach einreiche, würden diese immer wieder verschlampt. Selbst habe sie sich aber auch keine Kopie davon gemacht. Damals habe sie einer nun im Ruhestand befindlichen Agenturmitarbeiterin erzählt, dass sie eine Untermieterin habe.

    Die Mitarbeiterin habe es aber versäumt, es für sie im Antragsformular festzuhalten. Die Angeklagte: „Einmal ist auch meine Akte verschwunden.“

    Richter Thomas Pohl wunderte sich: „Welches Interesse hat denn eine Mitarbeiterin daran, Unterlagen zu unterschlagen?“

    Dennoch will er in der Fortsetzungsverhandlung diese Zeugin hören. Die Angeklagte warnte er: „Sie haben für alles eine Ausrede, dabei stehen Sie doch unter offener Bewährung.“

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