Seit 2015 gilt das reformierte Kreislaufwirtschaftsgesetz in ganz Deutschland. Die Kommunen sind seitdem aufgefordert, den Biomüll getrennt erfassen zu lassen. Der Landkreis Lichtenfels hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, über das bald beraten werden soll, so Anton Fleischmann, Leiter der Abteilung Bauen, Umwelt und Kommunales im Landratsamt im Kreisausschuss. Auch die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ist seit 2015 vorgeschrieben. Die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen im Abfallrecht im Landkreis bedürften noch intensiver Diskussionen, so Fleischmann weiter. Ob die Biotonne oder die Wertstofftonne bei uns kommen wird, sei noch nicht entschieden. Es sei aber ohnehin geplant, im Zuge einer Ausschreibung sämtlicher öffentlicher Leistungen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung im Landkreis in einigen Jahren rechtzeitig auszuschreiben und dann auch Aufträge zu vergeben, so Schneider.
LICHTENFELS