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LICHTENFELS: „Möchte wieder zu meinem Dr. Göbel“

LICHTENFELS

„Möchte wieder zu meinem Dr. Göbel“

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    Modernste Technik: „Weder die niedergelassenen Kollegen noch das MVZ können die im Klinikum vorhandenen kostspieligen Geräte vorhalten“, betont Dr. Holger Göbel (im Bild). Modernste Medizintechnik gibt es im Lichtenfelser Krankenhaus, der Chefarzt für Gastroenterologie, darf dort aber nach Willen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Kassenpatienten nicht mehr ambulant behandeln.
    Modernste Technik: „Weder die niedergelassenen Kollegen noch das MVZ können die im Klinikum vorhandenen kostspieligen Geräte vorhalten“, betont Dr. Holger Göbel (im Bild). Modernste Medizintechnik gibt es im Lichtenfelser Krankenhaus, der Chefarzt für Gastroenterologie, darf dort aber nach Willen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Kassenpatienten nicht mehr ambulant behandeln. Foto: red

    Helga L. (Name von der Redaktion geändert) ist heute 30 Jahre alt. Ihr halbes Leben ist bestimmt von Operationen, Krankenhausaufenthalten und vielen Arztbesuchen. Die junge Frau aus dem östlichen Landkreis Lichtenfels leidet seit ihrer Jugend an Morbus Crohn, einer chronischen Entzündung des Darmes. Der Verdauungstrakt weist Fisteln auf und hat ein Loch.

    Helga L. blickt sorgenvoll in Zukunft

    Um vielleicht irgendwann wieder auf den künstlichen Ausgang verzichten zu können, zur Behandlung und steten Überwachung des Morbus Crohn, kommt Helga L. regelmäßig ins Helmut-G.-Walther-Klinikum nach Lichtenfels in die Kassenärztliche Sprechstunde zu Dr. Holger Göbel. Seit der Chefarzt der Gastroenterologie aber keine Kassenpatienten mehr ambulant behandeln darf (wir berichteten), blickt die junge Frau sorgenvoll in die Zukunft.

    Indessen gibt sich Göbel mit der Entscheidung des Zulassungs- und des Berufungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) nicht zufrieden: Der Mediziner ist vor das Sozialgericht Nürnberg gezogen. „Das Gericht hat die Klage angenommen“, bestätigt Krankenhaus-Direktorin Eva Jungkunst.

    Ende Oktober hatte das Klinikum Lichtenfels mitgeteilt, dass der Zulassungsausschuss „Ärzte Oberfranken“ die Ermächtigung für die seit 2003 bestehende Ambulanz der Gastroenterologie nicht mehr verlängert hat. „Eine Bedarfsanalyse hatte ergeben, dass es ausreichend Kapazitäten bei den niedergelassenen, gastroenterologisch tätigen Ärzten in zumutbarer Entfernung gibt, um den ambulanten Behandlungsbedarf zu decken“, heißt es in einer Stellungnahme von Dr. Peter Schmied, dem Vorstandsbeauftragten Oberfranken der Fachärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Darüber hinaus sei „die ambulante gastroenterologische Versorgung vor Ort durch Fachärzte-Mitarbeiter von Regiomed sogar doppelt besetzt. Und es ist nur eine Frage der internen Arbeitsverteilung zwischen Klinik und MVZ von Regiomed“, weist Schmied auf das Medizinische Versorgungszentrum hin, das in Lichtenfels von Regiomed betrieben wird.

    Nach der Auffassung von Chefarzt Göbel geht es überhaupt nicht um die Zahl der niedergelassenen Internisten in der Region, sondern ausschließlich um Patienten mit schweren und komplizierten Erkrankungen. „Weder die niedergelassenen Kollegen noch das MVZ können die im Klinikum vorhandenen kostspieligen Geräte vorhalten“, stellt Göbel fest. Schließlich habe er in seiner Ambulanz nur Patienten behandelt, „die wegen ihrer komplexen Erkrankungen von niedergelassenen Fachärzten überwiesen worden sind“.

    Verwunderung

    Das bestätigt ein Schreiben einer Facharztpraxis aus Coburg, das der Redaktion vorliegt. Darin zeigen sich die Mediziner verwundert, „dass einem langjährigen, kompetenten und zuverlässigen Partner in der Mitbehandlung unserer Patienten die Zulassung entzogen werden soll“. Weiter wünscht man sich, „dass die bisherige Behandlung (…) im bisherigen Umfang auf fachärztliche Überweisung fortgesetzt werden kann“. Die Qualität der Versorgung fließe in die Entscheidungen der Zulassungsausschüsse mit ein, stellt hingegen Dr. Schmied von der KVB fest: „Die Ausschüsse führen in qualitativer Hinsicht einen Leistungsvergleich auch anhand der Abrechnungsstatistiken durch.“ Weiterhin sei „die Behauptung unzutreffend, man müsse die gastroenterologische Ambulanz von Dr. Göbel schließen. Einen erheblichen Teil der ambulanten Leistungen kann der Chefarzt der Gastroenterologie des Helmut -G.-Walther-Klinikums im Rahmen ambulanter operativer Eingriffe und anderer stationsersetzenden Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen“.

    Das gelte zwar für einige Eingriffe, nicht jedoch für die notwendige Beratung und regelmäßige Diagnostik bei Morbus Crohn und ähnlichen Erkrankungen. Ambulanzen an Krankenhäuser, so eine Definition, sollen stationäre Behandlungen vermeiden oder verkürzen, aber auch die Behandlung für Patienten sicherstellen, die von den Angeboten niedergelassener Ärzte nicht oder nicht ausreichend erreicht werden.

    Das ist auch ein Ziel der Kassenärztlichen Vereinigungen Bayerns. Auf deren Internetseite heißt es: „Unter der Prämisse des Vorrangs ambulanter vor stationärer Behandlung begrüßt die KVB es, wenn niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten eng mit ihren in Kliniken beschäftigten Kollegen zusammenarbeiten“.

    Leidtragende

    Ob es eine solche Zusammenarbeit in Lichtenfels wieder geben wird, bleibt der Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg vorbehalten. Bis dahin hofft Helga L. darauf, in der Kassenärztlichen Sprechstunde wieder dauerhaft erfolgreich behandelt werden zu können. Als Leidtragende der strittigen Zuständigkeiten zwischen der Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte und des Klinikums sagt sie im Gespräch: „Ich möchte wieder zu meinem Dr. Göbel.“

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