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LICHTENFELS: Schrebergärten nach wie vor begehrt

LICHTENFELS

Schrebergärten nach wie vor begehrt

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    Bei der sehr gut besuchten und harmonisch verlaufenden Jahreshauptversammlung des Unterbezirks Lichtenfels der Bahnlandwirtschaft in der Gaststätte Wallachei ging der Vorsitzende Hans Kaiser in seinem ausführlichen Rechenschaftsbericht zunächst auf den Mitgliederstand ein, der weitgehend konstant blieb. Von den 268 Mitgliedern sind 167 Pächter von Kleingärten.

    Bedingt durch Gartenaufgaben aus Altersgründen beziehungsweise Krankheit oder Tod der Pächter stünden zur Vergabezeit im Herbst regelmäßig Gärten zur Verpachtung bereit. So habe man im vergangenen Jahr 14 Bewerbern einen Schrebergarten zuteilen können. Aktuell bestehe noch die Möglichkeit einer kurzfristigen Zuteilung. Anfragen sind an den Vorsitzenden zu richten unter Tel. (09571) 4521.

    Leider habe man im Gartenjahr auf Grund schlechter Bewirtschaftung eine Abmahnung und zwei Kündigungen aussprechen müssen. „Ein Garten ist eben nicht nur zum Feiern da, er muss auch entsprechend gepflegt werden“, erläuterte Hans Kaiser.

    Der Vorsitzende machte in diesem Zusammenhang auf die Gartenordnung und die Verpachtungsbedingungen aufmerksam. So müssten alle Neu- oder Umbauten von Gartenhäusern beziehungsweise Gewächshäusern erst durch einen Bauantrag genehmigt werden. Er verwies auch auf die von der Bahnlandwirtschaft Nürnberg angebotene Gartenhausversicherung, die er auf Grund zunehmender Einbrüche als sinnvoll erachtete. Hans Kaiser brachte ebenfalls die Vorteile einer Zweitmitgliedschaft zur Sprache. Im Todesfall des Pächters stehe dann dem Zweitpächter automatisch der Pachtgarten zu.

    Die Termine für die Gartenbegehungen kündigte er für die Monate Juni und Juli an. Der Vorsitzende stellte auch mit Michael Runge einen neuen Gartenwart für die Anlage ESV Lichtenfels/Füllgrube vor. Für die Anlage Gabelsberger Straße ist Roland Elstner als Gartenwart zuständig.

    Hans Kaiser hob auch die freundschaftlichen Beziehungen zu dem Verein „Kleingartenanlage Finkenschlag“ im sächsischen Lichtenstein hervor. Habe man im Jahr 2014 am 100-jährigen Gründungsfest des Vereins teilgenommen, so hätte man im vergangenen Jahr bei einem Gegenbesuch der Lichtensteiner in der Korbstadt aus Anlass der 25-jährigen Patenschaft die freundschaftlichen Bande gestärkt. Wie immer feierte man auch gebührend das Erntedankfest im Schützenhaus, das in diesem Jahr an gleicher Stelle am 8. Oktober stattfindet.

    Das Hobby der vielen Kleingärtner sei auch sein Hobby, stellte der Dritte Bürgermeister Winfried Weinbeer als Vertreter der Stadt in seinem Grußwort fest. Schließlich habe er einen großen Garten, in dem er trotz seiner beschränkten Zeit einige Speisegewächse anbaue.

    Im Rahmen der Versammlung informierte Bezirksfachberater Günter Scheuermann über die wichtigsten Vorschriften der Schrebergartenpächter entsprechend dem Bundeskleingartengesetz. Die Bahnlandwirtschaft sei eine Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bahn AG, die im gesamten Bundesgebiet entlang der Bahnstrecken vornehmlich kleingärtnerisch und landwirtschaftlich nutzbare Flächen im Rahmen von Generalpachtverträgen verwaltet und diese Flächen als Hauptverband den 15 eigenständigen Bezirken, darunter der für den Unterbezirk Lichtenfels zuständige Bezirk Nürnberg, für die Verpachtung von Kleingärten zur Verfügung stellt, wobei sich die Bezirke in über tausend unselbstständige Unterbezirke unterteilen, erläuterte der Redner. Er erwähnte, dass die Bundesbahn, sofern sich die Möglichkeit ergeben würde, durchaus bereit wäre, zum Nachteil der Kleingartenpächter Flächen an Investoren für größere Bauprojekte zu verkaufen.

    Die Kleingartenpächter müssten sich an genau festgelegte Regeln halten, die im Bundeskleingartengesetz festgelegt seien. So dürfe der Kleingarten dem Nutzer nur zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung für den Eigenbedarf und zur Erholung dienen. Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein und eine darin befindliche Gartenlaube dürfe einschließlich eines überdachten Freisitzes höchstens 24 Quadratmeter betragen. Die Laube dürfe außerdem nach ihrer Beschaffenheit, Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Bei der Nutzung und Bewirtschaftung sollen die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.

    Im Übrigen gelte eine Drittelregelung, das heißt, dass jeweils ein Drittel der Kleingartenfläche der Obst- und Gemüseanbau, der Bestand an Sträuchern und Hecken sowie Wege und Laube einnehmen soll.

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