Seit 13. April ist am Landratsamt Lichtenfels ein „Audi A3 Sportback e-tron“ Hybridfahrzeug für den regulären Dienstbetrieb im Einsatz. Damit reiht sich das Landratsamt in die bereits 80 zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeuge ein (40 Elektro- und 40 Hybridfahrzeuge), die bereits im Landkreis Lichtenfels zugelassen sind.
Seit Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetzes können Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Hybridantrieb zudem auf Antrag ein eigenes Kennzeichen erhalten. Neben dem „H“ für die Oldtimereigenschaft können auch Elektrofahrzeuge durch ein „E“ hinter der letzten Ziffer als solche für jedermann erkennbar werden.
Voraussetzungen für das E-Kennzeichen sind bestimmte Reichweiten und das Einhalten von Abgas-Grenzwerten, die im Elektromobilitätsgesetz festgelegt sind. So hat das neue Fahrzeug des Landratsamtes beispielsweise einen Normverbrauch von lediglich 1,5 Liter Super Benzin auf 100 Kilometer und einen Stromverbrauch von 11,4 kWh/100 Kilometer im reinen Elektrobetrieb und erfüllt daher die Anforderungen für ein „E-Kennzeichen“. Von den 80 zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeugen haben im Landkreis Lichtenfels nun neun das „E-Kennzeichen“.
Zur Reduzierung der CO2-Emission
Landrat Christian Meißner freut sich, über die Anschaffung des Audis. Sie stellt einen weiteren Schritt des Landratsamtes Lichtenfels zur Reduzierung seiner Kohlendioxid-Emissionen dar und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz im Landkreis Lichtenfels. Eine Ladesäule am Landratsamt ist ebenfalls geplant.
„STE“- und „LIF“-Kennzeichen zusammengerechnet, sind im Landkreis derzeit 64 726 Fahrzeuge gemeldet, davon 42 583 Autos. 37 Elektrofahrzeuge sind im Kreis mit einen „LIF“-Kennzeichen unterwegs, weitere drei mit „STE“. Hinzu kommen im Lichtenfelser Zulassungsbereich 34 Hybridfahrzeuge, im Zulassungsbereich „STE“ sind es weitere sechs. Bislang hat die Zulassungsstelle im Bereich „LIF“ sieben E-Kennzeichen (sechs Elektrofahrzeuge und ein Hybridwagen). im Bereich „STE“ sind es zwei (ein Elektro- und ein Hybridfahrzeug). Zum Vergleich: Historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gibt es insgesamt 335 im Landkreis, davon 287 mit einem „LIF“-Kennzeichen.
Weitere Informationen rund um das Thema Zulassung gibt es im Internet unter www.landkreis-lichtenfels.de.
Vorrechte für Elektrofahrzeuge
Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen. Es wurde vereinbart, dass Elektroautos Sonderrechte erhalten können. Beispielsweise können die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für Elektrofahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren, für E-Autos Parkgebühren verringern oder ganz erlassen, Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtbeschränkungen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden, ausnehmen oder elektrisch betriebenen Fahrzeugen erlauben, auf Busspuren zu fahren. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten und ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Das E-Kennzeichen ist Voraussetzung, um bestimmte Bevorrechtigungen in Anspruch nehmen zu können, sofern die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Regelungen auch erlassen.