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LICHTENFELS: Gesucht: Hautarzt für unsere Region

LICHTENFELS

Gesucht: Hautarzt für unsere Region

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    Eine Untersuchung beim Hautarzt: Im Landkreis gibt es nur noch einen niedergelassenen Dermatologen.
    Eine Untersuchung beim Hautarzt: Im Landkreis gibt es nur noch einen niedergelassenen Dermatologen. Foto: Red

    Von der Über- zur Mangelversorgung: Unsere Region ist – wenn es um Hautärzte geht – momentan fast ein weißer Fleck. Zum Nachteil für die Patienten. Im 65 000 Einwohner zählenden Landkreis Lichtenfels gibt es derzeit nur eine Hautärztin, in Bad Staffelstein. Im März dieses Jahres hatte ihr einziger Kollege am Obermain – ein viele Jahre tätiger und äußerst gut frequentierter Dermatologe – seine Praxis in Lichtenfels geschlossen. Einen Nachfolger gab es damals nicht. Und das ist bis heute so geblieben. Nur für absolute Notfälle existiert eine Vertretung in Lichtenfels. Das wars.

    Der Hautarzt, der Lichtenfels verlassen hat, setzte sich nicht ganz zur Ruhe. Er behandelt momentan Patienten in einer Gemeinschaftspraxis in Coburg, allerdings nicht mehr in Vollzeit. Das sei möglich und üblich, so die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB). „Ein Vertragsarzt kann, zum Beispiel, wenn er in Ruhestand gehen möchte, seine Zulassung beim zuständigen Zulassungsausschuss zurückgeben.“ Dass er dann in den letzten Jahren vor dem endgültigen Ruhestand in ein Angestelltenverhältnis in einer anderen Praxis tritt, um als Arzt tätig, aber nicht mehr den Anstrengungen einer Niederlassung in eigener Praxis ausgesetzt zu sein, sei durchaus üblich, sagt KVB-Pressesprecherin Birgit Grain auf Nachfrage dieser Redaktion. Ehemalige Patienten aus unserer Gegend können also nach Coburg zu ihrem vormaligen Hautarzt gehen, wenn sie einen Termin bekommen haben.

    Für andere Patienten wird es problematisch. Wer an den Rändern des heimischen Landkreises lebt, hat es vergleichsweise gut. Er kann auf naheliegende Ärzte in den Landkreisen Coburg, Kulmbach, Kronach und Bamberg zugreifen. So vertrat ein Bamberger Dermatologe während des jetzt zu Ende gehenden Urlaubs die Bad Staffelsteiner Kollegin.

    Wer im Kernlandkreis Lichtenfels wohnt und einen wohnortnahen Hautarzt sucht, kann zunächst in Bad Staffelstein anfragen. Die einzige Praxis im ganzen Landkreis wird wohl keine raschen Termine vergeben können. Wer es eilig hat und kein Notfall ist, muss also in den sauren Apfel beißen und sich eine Praxis außerhalb des Landkreises suchen.

    „Ob und wo sich ein Arzt niederlässt, ist Entscheidung des Arztes und des zuständigen Zulassungsausschusses.“

    Birgid Grain, Pressesprecherin KVB Bayern

    Was waren das noch für Zeiten: Zum Ex-Hautarzt in Lichtenfels konnte jeder hin, der ihn brauchte und kam in der Regel nach der Reihenfolge des Eintreffens dran. Termine wurden dort nicht vereinbart. Rezepte wurden natürlich auch vor Ort ausgestellt. Heute müssen Patienten selbst für Rezepte etliche Telefonate führen und Stunden opfern, um zu erfahren, dass es bis auf Weiteres keinen Termin und erst dann ein Rezept gibt.

    Eigentlich wäre alles recht einfach: Wenn der Hausarzt vor Ort Berichte aus den Patientenakten der Facharztkollegen zuverlässig übermittelt bekäme, wüsste er Bescheid und könnte auch Rezepte für seinen Patienten ausstellen. Sind die Berichte nicht da, gibt es kein Kassenrezept. Allenfalls ein Privatrezept wird ausgestellt. Das muss der Patient dann voll bezahlen. Und da wirds gleich deutlich teurer. Uns ist ein solcher Fall bekannt. Die Übermittlung von Untersuchungsberichten an den überweisenden Hausarzt ist Aufgabe des Facharztes. Der Patient hat ein Recht auf seine Behandlungsakte. Das hat die KVB den Ärzten ausführlich mitgeteilt (siehe Infobox).

    Der KVB in München ist der Dermatologen-Engpass am Obermain bekannt. Dabei gehören „Hautärzte zur allgemeinen fachärztlichen Versorgung“, so eine Antwort auf unsere Nachfrage. Bis zur Praxisschließung in Lichtenfels im März 2016 habe der statistische Versorgungsgrad mit Hautärzten im Bereich Lichtenfels 119,7 Prozent betragen. Eine Überversorgung also. Nach dem Ausscheiden des Hautarztes aus der vertragsärztlichen Versorgung in diesem Planungsbereich sei inzwischen eine Hautarztstelle vakant und könnte – nach Zustimmung des zuständigen Zulassungsausschusses – von einem Interessenten besetzt werden, so Birgit Grain.

    Der Verband wünscht, dass die vakante Stelle möglichst schnell wieder besetzt wird. Derweil bietet er Patienten Unterstützung bei der Arzt- und Terminsuche an. Betroffene Patienten könnten sich mit einer Überweisung des Hausarztes an die Terminservicestelle der KVB (www.terminservicestelle-bayern.de.) wenden. Innnerhalb von vier Wochen könnten sie dann einen Facharzttermin erhalten, schreibt die KVB.

    Terminservice der KVB

    Die Einschränkung folgt bald: „Allerdings vermittelt die Servicestelle keine Wunschtermine beim Wunscharzt. Die Nutzung der Terminservicestelle ist außerdem an verschiedene Voraussetzungen gebunden“. Die freie Hautarztstelle in Lichtenfels ist unter den Ärzten bekannt. Offenbar ist sie wenig reizvoll. Die KVB informiere interessierte Hautärzte über freie Stellen und unterstütze sie beim Aufbau einer Praxis. Dies gelte für alle Fachrichtungen, so die KVB-Sprecherin. „Ob und wo sich ein Arzt niederlässt, ist jedoch Entscheidung des Arztes und des zuständigen Zulassungsausschusses“, betont Graim weiter.

    Gesamtgesellschaftliche Aufgabe

    Fachärzte lassen sich bekanntlich eher in lukrativen Ballungsräumen nieder als in ländlichen Gegenden, die neben dem Beruf weniger bieten können als zum Beispiel Metropolregionen. Kommt ein junger Arzt mit Familie, muss das Bildungsangebot stimmen und auch die sonstigen Lebensbedingungen. Da ist der ländliche Raum häufig im Nachteil. „Letztlich kann es an vielen verschiedenen Gründen liegen, wenn eine Praxisnachfolge nicht erfolgreich verläuft“, sagt Brigitte Graim. Es sei eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den ländlichen Raum attraktiver zu gestalten.“

    Einsicht in Patientenakten Aus den „Allgemeinen Informationen zum Thema Patientenkartei bei Praxisbeendigung und Praxisübergabe“ (KVB/Stand: 1. Juni 2015): • Während der Dauer der Aufbewahrungsfrist (zehn Jahre) hat der Patient das Recht, Einsicht in die Patientenakte zu nehmen. • Das Recht des Patienten auf Einsichtnahme in die Patientenkartei beziehungsweise auf Aushändigung von Kopien besteht grundsätzlich gegenüber dem ehemaligen Arzt (Psychotherapeut) des Patienten. • Bei Tod des Arztes (Psychotherapeuten) sorgen die Erben dafür, dass die Patientendaten sicher aufbewahrt werden.

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