Die private Nutzung von Feuerwehrgerätehäusern stand auf der Tagesordnung des jüngsten Stadtrates. und beschäftigte die Räte ausführlich. Das Thema ist sensibel, denn es ging um die Frage, wer darf wo privat in einem FFW-Gerätehaus eine Feier abhalten? Die Verwaltung legte dazu einen Kompromissvorschlag vor. Der Stadtrat sollte zustimmen, dass zwischen Feuerwehrgerätehäuser in Lichtenfelser Stadtteilen mit funktionierenden Gastwirtschaften und Stadtteile ohne funktionierende Gastwirtschaft unterschieden wird.
In Stadtteilen mit funktionierenden Gastwirtschaften dürfen künftig nur noch die aktiven und passiven Mitglieder, nicht jedoch deren Angehörige, die Aufenthaltsräume der Feuerwehrgerätehäuser für private Feierlichkeiten nutzen. In Stadtteilen ohne funktionierende Gastwirtschaft dürfen die Räume auch von Ortsansässigen genutzt werden. Das Benutzungsentgelt beträgt in beiden Fällen 60 Euro. Die Regelung tritt zum 1. Oktober in Kraft.
Über diesen Vorschlag wurde heftig diskutiert. Stadtrat Johannes Oppel (Wählervereinigung Leuchsental Jura) meinte, wenn ein Kommandant sich tausende von Stunden für die Feuerwehr engagiert und dessen Frau dann ihren Geburtstag nicht im Feuerwehrgerätehaus feiern dürfe, werde es problematisch, überhaupt noch einen Kommandanten zu finden.
„Anscheinend gibt es Probleme in der Stadt.“
Monika Faber (SPD), zum Thema Feiern in FFW-Gebäuden
Frank Rubner, CSU-Fraktionssprecher, hätte angesichts von 20 Feuerwehren im Stadtgebiet lieber mit jedem einzelnen Kommandanten eine individuelle Lösung gesucht. „Die Ausgangslage ist so unterschiedlich, da sollte man nicht mit der Gießkanne drüber gehen,“ sagte er. Dem hielt Stadtrat Rudi Breuning (SPD) entgegen, dass eine individuelle Regelung für die Verwaltung nicht machbar sei.
Arnt-Uwe Schille, SPD-Fraktionssprecher, plädierte für eine differenzierte Gebührenliste, mit der nur passive Mitglieder den vollen Satz von 60 Euro zahlen sollten. Alle aktiven Mitglieder dagegen sollten die Hälfte zahlen. Stefan Hofmann (Freie Wähler / Freie Bürger) erinnerte daran, dass Feuerwehrhäuser gebaut wurden, um dem Brandschutz gerecht zu werden. Wenn private Feiern erlaubt werden, sollten alle damit verbundenen Störungen vermieden werden.
„Anscheinend gibt es Probleme in der Stadt“, sagte Monika Faber (SPD). Ihrer Meinung nach liege das Problem darin, das die allgemeinen in der Gastronomie geltenden Ruhezeiten nicht eingehalten werden. „Da wird in den FFW-Gebäuden bis nachts um 4 Uhr noch gefeiert,“ sagte sie.
Auch Faber sprach sich für eine Differenzierung des Problems aus und gab zu bedenken, dass die Feuerwehrhäuser auf den Dörfern noch eine andere Funktion haben. Für Bernhard Christoph (Bündnis 90 / Die Grünen) war der von der Verwaltung ausgearbeitete Vorschlag ein Kompromiss, der akzeptabel sei. Der Stadtrat nahm den Verwaltungsvorschlag schließlich mit 21:9 Stimmen an.
Nur 189 gültige Unterschriften
Ein weiterer mit Spannung erwarteter Tagesordnungspunkt war schnell abgehandelt. Zur Öffnung der Innenstadt sollte ein Bürgerbegehren starten, das dem Stadtrat zur Genehmigung eingebracht worden war. Es hat aber nicht die dafür benötigten Unterschriftenzahl erreicht. Bei 16 593 stimmberechtigten Bürgern wären 1328 Unterschriften notwendig gewesen. Eingereicht wurden insgesamt lediglich 280 Unterschriften, von denen nur 189 gültig waren. Einige der Unterzeichner waren nämlich keine Lichtenfelser Bürger, bei anderen fehlte die Unterschrift.
Notizen aus dem Stadtrat • Aus familiären Gründen hat Roland Wolf sein Amt als Ortssprecher der Stadtteile Köttel und Eichig niedergelegt. • Für Hauptamtsleiter Manfred Diller war es die letzte Stadtratssitzung. „Er hatte immer ein offenes Ohr für die Belange des Stadtrates“, würdigte Erster Bürgermeister Andreas Hügerich. Die Stadt habe ihren Hauptamtsleiter viel zu verdanken, sagte er. Eine Meinung, der der Stadtrat mit einem minutenlangem Applaus gerne zustimmte. • Geschlossen stimmte das Gremium dann dem Bebauungsplan B 88 Isling-West III mit Änderung des Flächennutzungsplans zu. Um den Bedenken des Landratsamtes bezüglich möglicher Lärmentwicklung eines nahe gelegenen Sportvereins Rechnung zu tragen, wurden drei Bauparzellen als Mischgebiet ausgewiesen.