Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Obermain
Icon Pfeil nach unten
Lichtenfels
Icon Pfeil nach unten

EBENSFELD/BAD STAFFELSTEIN: Katerstimmung im Schutzgebiet

EBENSFELD/BAD STAFFELSTEIN

Katerstimmung im Schutzgebiet

    • |
    • |
    Hinterlassenschaften einer Feiernacht.
    Hinterlassenschaften einer Feiernacht. Foto: MArkus Drossel

    „Magischer Himmel“, „Ozean der Lichter“, „Laser“ und „Sonnensturm“ haben ausgedient: Achtlos weggeworfen liegen die Fontänen und Feuerwerksbatterien auf und rund um den Ansberg. Die Plastikschutzhütchen der Raketen und das fahle Rot der Böller und Knaller sind auf dem frostweißen Boden gut zu erkennen. Augenzeugen sprechen von einer „riesigen Knallerei“ zum Jahreswechsel auf dem Hausberg der Dittersbrunner und Ebensfelder.

    Dass das Areal Landschaftsschutzgebiet ist, der größte geschlossene Lindenkranz Europas sogar Naturdenkmal und die Sankt-Veits-Kapelle in seiner Mitte ein historisches Gebäude, schien die Feiernden nicht zu stören. Auch auf dem Staffelberg ging es zu Silvester wieder hoch her, die Bilder gleichen sich: Überquellende Abfalleimer, Unrat im Wald, leere Sektflaschen. „Wer soll den ganzen Müll denn nun aufsammeln?“, fragt die Mesnerin der Sankt-Veits-Kapelle, Katja Hagel.

    „In diesem Jahr bleibt der Müll auf der Wiese und im Umfeld der Veitskapelle erst einmal liegen, vielleicht geht dann bei ein paar Leuten ein Licht auf.“

    Stefan Batz, Kirchenrat und Feuerwehrkommandant

    Es ist nicht das erste Silvester, an dem auf dem Ansberg feuchtfröhlich gefeiert wurde. „Meine Nachbarin hat heuer extra gezählt: Es waren über 40 Autos, die nach 23.30 Uhr auf den Berg gefahren sind“, sagt Stefan Batz von der Kirchenverwaltung. Eigentlich ist die Zufahrt auf die im Landkreis besser als Veitsberg bekannte Erhebung gesperrt. Die Mitglieder des Kirchenrates überlegen nun, ob sie beim nächsten derartigen Massenansturm die Kennzeichen an die Polizei übemitteln sollen.

    Seit vielen Jahren sind die Mitglieder des Kirchenrats am Neujahrstag losgezogen, um auf dem Veitsberg die Spuren der Silvesternacht zu beseitigen und den Müll dann privat zu entsorgen. „Aber in diesem Jahr bleibt der Müll auf der Wiese und im Umfeld der Veitskapelle erst einmal liegen, vielleicht geht dann bei ein paar Leuten ein Licht auf“, hofft Kirchenrat Stefan Batz. Die Mülleimer würden seitens des Bauhofs natürlich schnellstmöglich geleert, bestätigt Bürgermeister Bernhard Storath. Ebenso werden die Mitarbeiter des Bad Staffelsteiner Bauhofs auf dem Staffelberg zu Werke gehen.

    Auf eine weitere Problematik mit den Feuerwerkskörpern macht Stefan Batz, er ist auch Kommandant der Feuerwehr Dittersbrunn-Sträublingshof, aufmerksam, nämlich die Waldbrandgefahr: „Das Laub im Wald war an Silvester trocken, wir hatten aber Glück, das es gereift hat. Wie schnell so ein Waldbrand auch im Winter entstehen kann, das zeigen ja die Ereignisse derzeit am Jochberg“, mahnt er. Im Fall der Fälle müsste das Löschwasser mit Güllefässern oder über lange Schlauchleitungen auf den Veitsberg transportiert werden. „Bis wir mit den Löscharbeiten beginnen können, dauert es deshalb mindestens 30 Minuten“, legt er die Erfahrungen mehrerer Übungen dar. Er möchte sich gar nicht ausmalen, was passiert, wenn der Dachstuhl der Veitskapelle Feuer fängt. Er wurde erst im vergangenen Jahr für 150 000 Euro saniert.

    Der Pressesprecher am Landratsamt, Andreas Grosch macht darauf aufmerksam, dass im Naturschutzrecht hinsichtlich der Zulässigkeit von Feuerwerken zwischen den verschiedenen Schutzgebietstypen zu unterschieden sei. Der Staffelberg ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dort ist es verboten zu lärmen. Durch das Böllern und die lauten Raketen wird gegen dieses Verbot verstoßen. Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wäre die Regierung von Oberfranken zuständig. Der Verstoß gegen die Schutzgebietsverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die Verfolgung liegt beim Landratsamt. „Allerdings sind uns keine entsprechenden Fälle bekannt, beziehungsweise ist die Ahndung mangels Kenntnis der Störer schwierig“, so Grosch.

    Eine Gratwanderung

    In Landschaftsschutzgebieten, wie am Veitsberg oder beispielsweise an der Hohen Eller, sei das Abbrennen von Feuerwerken hingegen nicht grundsätzlich verboten. Dort seien aber Handlungen untersagt, welche die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts beeinträchtigen. Durch das Silvesterfeuerwerk einmal jährlich sei dies aber nicht gegeben. Als weiteres Beispiel nennt Grosch den Görauer Anger, einen geschützten Landschaftsbestandteil. Auch dort sei das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken nicht explizit verboten, allerdings darf auch in diesen Arealen kein Müll abgelagert werden und die Biotope dürfen nicht beeinträchtigt werden.

    Auch ein Verstoß gegen diese Schutzgebietsverordnung stelle eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werde, wie auch Polizeioberkommissar Thorsten Neubauer von der Lichtenfelser Polizei und der Bad Staffelsteiner Dienststellenleiter Gerald Storath bestätigen. Allerdings habe es in den vergangenen Jahren diesbezüglich keinerlei Beschwerden bei der Polizei gegeben. Während der Feiertage würden aber verstärkt Kontrollfahrten vorgenommen und für Hinweise seien die Beamten immer dankbar.

    Hinsichtlich des Abfalls gelte grundsätzlich das Verursacherprinzip. Demnach ist derjenige zur Beseitigung des Abfalls verpflichtet, der ihn verursacht habe, erläutert Andreas Grosch weiter. Allerdings seien auch diesbezüglich bisher keine Beschwerden eingegangen: „In der Praxis läuft es wohl so, dass die betreffenden Gemeinden die Silvesterabfälle aufräumen.“ Letztlich muss also die Allgemeinheit dafür bezahlen.

    Grosch weist außerdem darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern immer verboten ist.

    Die zuständige Behörde – bei der Veitskapelle wäre es der Markt Ebensfeld – könne allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Silvesterfeuerwerk in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen.

    „Und ganz allgemein hat jeder, der ein Feuerwerk zündet, eine Sorgfaltspflicht. Da niemals ein Fehlstart von Raketen völlig ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern ein Platz gewählt werden, von dem aus etwa fehlgehende Raketen aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten können. Insbesondere muss ein Standort gewählt werden, von dem aus andere Personen oder Sachen nicht (ernsthaft) gefährdet werden“, fasst Grosch zusammen, was eigentlich der gesunde Menschenverstand gebietet.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden