Das Landratsamt Lichtenfels informiert in einer Pressemitteilung über die Formen der Pflege und die Anforderungen an Pflegeeltern.
Die Idealsituation für eine störungsfreie und positive Entwicklung eines jeden Kindes ist es, in einer Familie aufzuwachsen, in der es bedingungslose Zuwendung und Akzeptanz, Geborgenheit und Stabilität erfährt. Es gibt aber auch Situationen, in denen Eltern – aus den unterschiedlichsten Gründen – kurz-, mittel- oder langfristig nicht (mehr) in der Lage sind, die Erziehung und Betreuung ihres Kindes ausreichend zu gewährleisten bzw. das Wohl des Kindes sicherzustellen.
Zur Unterbringung eines Kindes in Vollzeitpflege kommt es dann, wenn eine ambulante Unterstützung seitens des Jugendamtes nicht mehr möglich/ausreichend und das Wohl des Kindes gefährdet ist. Die Unterbringung eines Säuglings kann ebenso notwendig werden wie die eines/r Jugendlichen.
Vollzeitpflege: Pflegekinder leben für längere Zeit (unbestimmter Zeitraum) oder auf Dauer in der Pflegefamilie und werden in die Pflegefamilie voll integriert.
Kurzzeitpflege: Das Kind lebt kurzzeitig, über einen relativ gut zu bestimmenden Zeitraum, in einer Pflegefamilie. Dies kann notwendig werden, wenn zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter ins Krankenhaus muss und eine Betreuung des Kindes aus ihrem unmittelbaren Umfeld nicht möglich ist.
Bereitschaftspflege: Bereitschaftspflegestellen/-familien nehmen Kinder in Krisensituationen für eine Dauer von maximal sechs Monaten bei sich auf. Sie sind für das Jugendamt telefonisch immer zu erreichen, so dass eine akute und schnelle Aufnahme des Kindes jederzeit möglich ist.
Erwartungen des Jugendamtes
• Freude im Umgang mit Kindern
• Fähigkeit, Kindern Liebe, Geborgenheit und Stabilität zu geben • Psychische und physische Gesundheit • Einfühlungsvermögen, Geduld und Belastbarkeit • Bereitschaft, auch schwierige Situationen mit dem Pflegekind zu bewältigen • Bereitschaft, das Pflegekind voll in die eigene Familie zu integrieren, es aber gegebenenfalls auch wieder loslassen zu können (zum Beispiel Rückführung zu den Eltern) • ausreichend Platz und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse • Vorlage aktueller polizeilicher Führungszeugnisse • Bereitschaft, mit den leiblichen Eltern und dem Jugendamt Lichtenfels zusammenzuarbeiten.
Leistungen des Jugendamtes
• unverbindliche Informationsgespräche für interessierte Ehepaare oder Einzelpersonen • Hilfestellung beim Entscheidungsprozess der Familie, ob die Aufnahme eines Pflegekindes grundsätzlich in Frage kommt • Eignungsüberprüfung • Begleitung und Beratung vor der Aufnahme eines Pflegekindes und während des gesamten Pflegeverhältnisses • Koordinierung von Umgangskontakten zwischen dem Kind und seiner Herkunftsfamilie/den leiblichen Eltern • regelmäßige Fortbildungen und Pflegeelterntreffen zum gegenseitigen Austausch • Sicherstellung des Unterhaltes des Pflegekindes durch Zahlung von Pflegegeld.
Nähere Informationen
Ansprechpartner ist das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet Jugend und Familie, Kronacher Straße 30, 96215 Lichtenfels. Renate Bergmann-Gareis (Pflegekinderdienst), Tel. (09571) 18114, informiert und berät gerne. Zu einem persönlichen Informationsgespräch steht sie am heutigen Dienstag, 25. Juni, von 14.30 bis 17 Uhr im Rathaus Bad Staffelstein, Sitzungssaal, gerne und unverbindlich zur Verfügung.
Informationen per Internet unter www.landkreis-lichtenfels.de (Link: Landratsamt/Jugend und Familie/Pflegekinder).