Mit einem Aufsehen erregenden Urteil muss sich nun der kommunale Klinikbetreiber regioMed auseinandersetzen, zu dem auch der Landkreis Lichtenfels mit seinem Helmut-G.-Walther-Klinikum gehört: Auf Antrag des Betriebsrates der MEDINOS-Kliniken in Sonneberg hin urteilte das Landgericht Meiningen, dass der Aufsichtsrat von regioMed-Kliniken GmbH künftig paritätisch - also zu gleichen Teilen mit Anteilseigner- und Arbeitnehmer-Vertretern - besetzt werden muss, da die GmbH kein „Tendenzbetrieb“ sei. Das Gericht entschied in erster Instanz. Der Aufsichtsrat hatte die Betriebsräte der einzelnen Kliniken nicht mehr zu seinen Sitzungen zugelassen. Die Betriebsräte der übrigen Standorte der regioMed hatten sich den Kollegen aus Sonneberg angeschlossen.
Erfreut über den Beschluss zeigte sich Andreas Müller, Betriebsratsvorsitzender der MEDINOS Kliniken: „Wir haben den Arbeitnehmern die ihnen zustehenden Sitze im Aufsichtsrat erkämpft!“ Er hofft zudem, dass durch den Beschluss des Gerichts die Geschäftsleitung der regioMed für eine umfassende und transparente Beteiligung der Mitarbeitervertreter auf allen Ebenen sorgt. „Durch den Ausschluss der Betriebsräte ist in den vergangenen Monaten in der Belegschaft viel Verunsicherung entstanden.“
Müller hatte, vertreten durch die Kanzlei AfA Arbeitsrecht für Arbeitnehmer aus Nürnberg, argumentiert, dass die regioMed- Kliniken GmbH als Konzern mit mehr als 4000 Mitarbeitern kein Tendenzbetrieb sei. Nur solche Tendenzbetriebe können aber von der paritätischen Besetzung ihres Aufsichtsrates absehen.
Die regioMed hielt dagegen, sie erfülle unmittelbar und überwiegend einen karitativen Zweck. Damit wäre sie nach dem Mitbestimmungsgesetz von der Verpflichtung ausgenommen (§ 1 Mitbestimmungsgesetz). Melanie Julia Maußner, Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Kanzlei AfA, erklärt: „Vor allem die steuernde Muttergesellschaft und die Servicegesellschaften, die beispielsweise Dienstleistungen wie Catering auch für Dritte anbieten, können nicht als karitative Unternehmen gezählt werden.“
Damit sei regioMed ein Konzern, der seiner Mitarbeiterzahl und Rechtsform nach verpflichtet sei, auch Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat aufzunehmen. „Wir rechnen damit, dass der Aufsichtsrat den Beschluss nicht akzeptiert“, erklärt Müller. Dann käme die Sache vor dem Oberlandesgericht Thüringen zur Verhandlung. Wird das Urteil rechtskräftig, müsste der regioMed-Aufsichtsrat von jetzt acht auf 16 Mitglieder verdoppelt werden.