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LICHTENFELS: Besitzstandswahrung ist mehr als gleicher Lohn

LICHTENFELS

Besitzstandswahrung ist mehr als gleicher Lohn

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    Auch wenn die Entscheidung zur Schließung der Orthopädie und der Thoraxchirurgie im Bezirksklinikum Kutzenberg gefallen ist, wollen Landrat Christian Meißner und die Mitglieder der Kreisausschusses für den Erhalt des Standorts Kutzenberg und die Mitarbeiter kämpfen. Mit Blick auf die für diesen Dienstag geplante Tagung des Krankenhaus-Planungsausschusses, der entscheidet, ob die in Kutzenberg wegfallenden Betten nach Bamberg und Scheßlitz oder einer Regiomed-Klinik zugeschlagen werden, betonte Meißner nochmals seine Enttäuschung über das Vorgehen des Bezirks und erläuterte rechtliche Möglichkeiten.

    „Ich habe ein solches Vorgehen, wie es der Bezirk gemacht hat, noch nie erlebt“, betonte er. Erschreckend sei es, wie über die Köpfe der Mitarbeiter hinweg entschieden werde, und dass er als Landrat und Mitglied des Bezirkstags nicht vorab informiert worden sei. „Die Menschen die dort arbeiten dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren, damit das Versprechen der Besitzstandswahrung auch eingehalten wird“, betonte Meißner. „Da bin ich wie ein Terrier!“ Besitzstandswahrung bedeute nicht nur, dass jeder den gleichen Lohn für die gleiche Leistung erhalte, sondern beinhalte auch Leistungen wie Zusatzversorgung und Aufstiegsmöglichkeiten.

    „Da bin ich wie ein Terrier!“

    Er hoffe, dass die Mitarbeiter die Überprüfungsmöglichkeiten nutzten. „Besitzstandswahrung bedeutet auch einen gleichwertigen Arbeitsplatz“, ergänzte Monika Faber (SPD). Es sei nicht zulässig, etwa eine Fachangestellte vom Sekretariat in die Sterilisation zu versetzen.

    Zur Sicherung des Standorts Kutzenberg sei es erforderlich, dass der geplante Klinikneubau dauerhaft funktioniere – das habe er Gesundheitsministerin Melanie Huml ans Herz gelegt, erklärte der Landrat. Die Ministerin habe bestätigt, dass der Bezirk die Entscheidung zu Kutzenberg der Selbstverwaltung des Kommunalunternehmens, also dem Verwaltungsrat, übertragen durfte. Eine rechtliche Prüfung habe ergeben, dass eine Normenkontrollklage gegen den Beschluss nicht zulässig ist. Möglich wäre eine kommunale Verfassungsbeschwerde, über die der Bezirkstag abstimmen müsste. Außerdem könnte Regiomed gegen den Beschluss des Krankenhaus-Planungsausschusses Beschwerde einlegen, wenn der Verband sich zu Unrecht benachteiligt fühle.

    „Unser Ziel ist es, den Öffentlichen Personennahverkehr so einzurichten, dass er seinen Namen auch verdient“, betonte Landrat Meißner mit Blick auf die für September 2019 geplante Neustrukturierung. Er bat die Bürger um Verständnis dafür, dass die Planung so lange dauert, weil eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist. Drei Ziele verfolgt das Konzept: Die Integration der Schülerbeförderung in den Personennahverkehr, die Anbindung kleiner Ortsteile an die Zentren und die Bahn sowie die Aufnahme der Buslinien in den Verkehrsverbund Nürnberg. Während die Abstimmung von Buslinien auf die Bahn zurzeit bereits in Arbeit ist, erfordert die Ausschreibung eine Vorabbekanntmachung ein Jahr vor der Vergabe, also bis September 2017, erläuterte Dr. Gerit Landsberg von der Anwaltskanzlei BBG und Partner, die die Vergabe vorbereiten. Spätere Wünsche und Änderungen, etwa bei Zugfahrplänen, würden bei den Verträgen berücksichtigt.

    Busanbindung für kleine Dörfer

    Vorgesehen sind fünf Buslinien-Bündel. Ab September 2019 könnten so rund zwei Drittel des Landkreisgebiets mit den neuen Linien versorgt werden. Auch die Mobilinien 1 und 2 werden berücksichtigt, da das Busunternehmen Götz die Konzession an die Firma Kaiser überträgt. Der Lautergrund, der Bereich Michelau/Redwitz und die Lichtenfelser Stadtbuslinien sollen schrittweise in den folgenden Jahren umgestellt werden. Der Landrat forderte die Kommunen auf, zu prüfen, welche kleineren Orte noch angebunden werden sollen – der Landkreis würde die Hälfte der Kosten übernehmen.

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