Über 100 Feuerwehrleute haben im Oktober 2013 einen Brand im Lichtenfelser Stadtteil Buch bekämpft. Eile war geboten, weil die Flammen von dem brennenden Einfamilienhaus auf andere Gebäude über zu springen drohten. War es Brandstiftung? Ging es um Versicherungsbetrug? Mit diesen Fragen beschäftigt sich zurzeit die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Coburg unter dem Vorsitz von Richter Dr. Christoph Gillot.
Angeklagt ist der Hausbesitzer. Die Ermittler vermuten eine Verzweiflungstat, da der Mann keine Arbeit und kein Geld und ihn auch noch die Lebensgefährtin verlassen hatte. Die Staatsanwaltschaft legt dem 65-Jährigen zur Last, in der an das Wohnhaus grenzenden Scheune Stroh und ausgelagerte Möbel in Brand gesetzt zu haben. „Wie vom Angeklagten beabsichtigt, brannte der obere Bereich des direkt angrenzenden Wohnhauses vollständig aus“, so Staatsanwältin Jana Huber. Durch Löschwasser und Raucheinwirkung sei das gesamte Wohnhaus in Mitleidenschaft gezogen worden. Der in der Anklage bezifferte Schaden beträgt 300 000 Euro. Beschädigt wurde auch eine am Haus vorbeiführende Stromleitung.
Den Brand meldete der Angeklagte dem Versicherer, bei dem er eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hatte. „Dass er selbst den Brand verursacht hatte, verschwieg der Angeklagte“, so Staatsanwältin Huber.
„Es lag der Verdacht vor, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen war.“
Die Rechnung ging allerdings nicht auf. „Es lag der Verdacht vor, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen war“, erklärt der Versicherungsvertreter im Zeugenstand. Dies habe er auch an die Versicherung gemeldet. Die ließ daraufhin ein Gutachten erstellen. Demnach sei das Feuer von mehreren Brandherden ausgegangen. Die Gutachter sehen darin einen deutlichen Hinweis auf eine Brandstiftung. Aus diesem Grund hat die Versicherung einen Schadenausgleich verweigert.
„Als wir ankamen, stand der Dachstuhl des Hauses in Flammen“, berichtet ein Feuerwehrmann. Da akute Gefahr bestanden habe, dass sich das Feuer auf andere Häuser ausbreitet, seien weitere Einsatzkräfte alarmiert worden. Während der Löscharbeiten habe sich der Angeklagte auffällig verhalten. Er habe Wehrleute „angemacht“ und immer wieder versucht, ins brennende Haus zu gehen. Polizisten hatten den Mann schließlich zurückhalten müssen.
Nach den Worten von Zeugen galt der Angeklagte in Buch als Eigenbrötler. Ein Nachbar sagt, er habe keinen Kontakt gepflegt, weil es „keinerlei gemeinsame Interessen“ gegeben habe. Eine Frau gibt an, dass im Ort Gerüchte kursierten, dass der Mann sein Anwesen anzünden wolle. Die Zeugin verkaufte damals Gasflaschen. Sie habe ihm schließlich keinen Behälter mehr mit dem entzündlichen Inhalt überlassen. Beim Sohn der Zeugin, einem Handwerksmeister, habe der Angeklagte nach Benzin gefragt. Der Zeuge sagt, er habe den Beschuldigten abgewiesen, mit dem Hinweis, er habe nur Diesel für den betrieblichen Fuhrpark auf Lager.
Ermittler fanden dann doch leere Kraftstoffkanister auf dem Anwesen. Beim Inhalt soll es sich um Benzin gehandelt haben. Näher geprüft worden ist das jedoch nicht. Indes sagt ein Kriminalbeamter: „Ich bin zwar kein Brandmittelspürhund, kann aber Benzin und Diesel eindeutig am Geruch unterscheiden.“
Weitere Verhandlungstermine: Freitag, 14. Juli, und Mittwoch, 26. Juli, jeweils 9 Uhr