Der Rechtsspruch gegen einen 24-Jährigen aus dem östlichen Landkreis fiel empfindlich aus. Wegen Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung hat sich der Mann nach richterlicher Bewährungsauflage sogar „unverzüglich“ bei einer Sexualtherapie zu melden. Auf fünf Monaten Haft zur Bewährung lautete am Dienstag das Urteil am Amtsgericht.
LICHTENFELS