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LICHTENFELS: Ring mit Hakenkreuz und SS-Runen am Finger

LICHTENFELS

Ring mit Hakenkreuz und SS-Runen am Finger

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    „Hat der gute Mann noch nicht ausgeschlafen? Wenn er einen Termin ausmacht, muss er ihn auch einhalten“, so der 65-jährige Lichtenfelser am Dienstagvormittag gegenüber einer Protokollführerin im Amtsgericht zum Verbleib von Richter Stephan Jäger. Dabei bemängelte der breitbeinig in der Tür stehende und Kaugummi kauende Senior, dass Jäger nicht ganz pünktlich zu der Verhandlung erscheine, die er gegen ihn anberaumt hatte.

    Als der Richter dann fünf Minuten später im Saal 14 des Amtsgerichts erschien, gab sich der Kritiker aber verständnisvoll und nachsichtig und sprach davon, dass alles ja „kein Problem“ sei. Nur hin und wieder noch sollte der wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen zum Amtsgericht zitierte Mann Unmutsbezeugungen von sich geben.

    Der Grund für das Erscheinen des Mannes war sein Einspruch gegen einen Strafbefehl, der vor Monaten gegen ihn erging und ihm 900 Euro abverlangte. Während einer Zeugenvernehmung im April 2017 bei der Polizei trug der Mann einen Ring mit Hakenkreuz, Reichsadler und SS-Runen. Da dies mehreren Beamten aufgefallen war, hätten sie Anzeige erstattet.

    „Wenn der Staat nichts weiter zu tun hat.“

    Angeklagter zum Vorwurf: Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen

    Diesen Vorwurf quittierte der Beschuldigte mit einem Lachen. „Wenn der Staat nichts weiter zu tun hat“, moserte er und entgegnete auf die von Staatsanwältin Viktoria Bockfeld vorgetragene Anklageschrift, er habe „ein schöneres Märchen nie gehört“. Der durchaus gerichtsbekannte Lichtenfelser sprach gegenüber Bockfeld auch von einer „anmaßenden Frechheit“, wenn behauptet werde, auf der Polizeiwache habe Publikumsverkehr bestanden und sein Ring sei darum besonders augenfällig geworden.

    Doch der Vorwurf blieb bestehen, da der Ring selbst nachweislich war und auch vom Angeschuldigten nicht bestritten wurde. Sei es um deeskalierend zu wirken oder sei es um womöglich in Erfahrung bringen zu wollen, ob der Senior den Ring wegen Hitlers Geburts- oder Todestag trug, erkundigte sich Jäger danach, ob der Tag des Tragens „ein besonderer Tag“ gewesen sei. Hierauf erfuhr er vom Beschuldigten, es sei der Todestag seines Vaters gewesen.

    Nicht zu stemmen

    „Es ist doch nicht so, dass ich ständig mit sämtlichen Abzeichen rumrenne“, ergänzte der Mann noch. Dann brach er eine Diskussion über die Höhe des Strafbefehls vom Zaum, nannte sich einen armen Rentner und erkundigte sich nach dem Gehalt der Staatsanwältin. Er warf ihr vor, bei ihrem Gehalt leicht Gelder verhängen zu können, die für einen Rentner wie ihn nicht zu stemmen seien. Ein Bedauern zu seinem Tun gab es nicht zu hören.

    Zudem erklärte der Mann, dass er den Ring ohnehin eher verdeckt getragen habe und ihm ein Beamter „schon ins Ohr gekrochen“ sein müsste, um aus dieser Position eine echte Chance auf klare Sicht auf den Ring gehabt zu haben.

    Strafbefehl tatsächlich gesenkt

    „Ich habe kein Problem damit, ihnen zu glauben, dass es der Todestag Ihres Vaters war“, so Jäger zum Tag des Tragens. In Bezug auf die Anfrage des Einspruchstellers, wonach der Strafbefehl zu hoch sei, zeigte sich Jäger nachgiebig und minderte den Strafbefehl um 200 Euro. Die 700 Euro sind nun allerdings eine verbindliche Summe.

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