Der Altglascontainer in der Theodor-Heuss-Straße in Lichtenfels ist stark frequentiert. Eingeworfen werden dürfen Gläser und Dosen werktags von 8 bis 19 Uhr. „Leider halten sich nicht alle daran“, beschwert sich ein Anwohner am OT-Lesertelefon, der namentlich nicht genannt werden möchte. Das bedeutet entsprechenden Lärm für die Anlieger. „Ich würde mich freuen, wenn die Entsorgungsfirma ein Plakat anbringen würde, auf dem das deutlich steht.“
Apropos stehen: Etliche Uneinsichtige stellten auch ihren Hausmüll ab, selbst eine Wohnzimmerlampe wurde hier schon entsorgt. „Wenn ich die Personen dann anspreche, werde ich nur müde belächelt.
Vielleicht sollte da die Polizei öfters mal kontrollieren?“ Der Anwohner bricht eine Lanze für den städtischen Bauhof: Der sei bemüht, hier Ordnung zu halten, komme jede Woche zum Reinigen vorbei.
Diese Redaktion hakt nach. „Sowohl der Einwurf am Sonntag als auch die illegalen Müllablagerungen sind Ordungswidrigkeiten“, erklärt Jürgen Hagel von der Polizeiinspektion Lichtenfels. Bislang lägen keine Anzeigen vor. Sollte die Polizei jedoch gerufen werden, werde sie dem natürlich auch nachgehen.
„Für das Aufstellen, Bekleben und die Leerung von Altglas- und Doseniglus ist, wie bei den Gelben Säcken, nicht der Landkreis Lichtenfels, sondern sind die Dualen Systeme zuständig“, erläutert Pressesprecher Andreas Grosch.
Die Altglasiglus dienten der haushaltsnahen Rücknahme von ausgedienten Verkaufsverpackungen aus Flaschen- und Behälterglas. In die roten Iglus können, wie auch in den Gelben Sack, entleerte Metalldosen zur Verwertung eingeworfen werden. „Das Landratsamt Lichtenfels hat die Anfrage dennoch zum Anlass genommen, auf die zuständigen Abfuhrunternehmen zuzugehen.“ Die Firma Remondis teilte auf Nachfrage mit, dass eine Reinigung der Iglus geplant sei, sobald es die Witterung zulässt. Danach werden diese mit neuen Aufklebern versehen, auf denen die Einwurfzeiten und eine kostenlose Hotline für die Nutzer ersichtlich sind.
Ablagerungen von Abfällen an den Containerstandplätzen sind nicht zulässig und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird verfolgt, sobald ein Verursacher bekannt ist.