Diebstähle in Lichtenfelser Elektromärkten bei denen er teilweise ein Taschenmesser mitführte, brachten einem 19-Jährigem aus Lichtenfels jetzt erneut einen Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen ein. Das Kronacher Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Jürgen Fehn verurteilte den Arbeitslosen am Freitag erneut zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Der Grund: Diebstahl mit Waffen und versuchter Diebstahl.
Der Angeklagte war erst im März vom Lichtenfelser Jugendschöffengericht zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Noch vor Haftantritt und sechs Wochen nach dem Prozess war der Angeklagte in einen Elektrogroßmarkt marschiert und hatte Computerzubehör im Wert von rund 400 Euro geklaut, wobei er die Verpackungen mit einem mitgeführten Messer aufschnitt. Einige Tage später versuchte er wiederum Computerspiele zu stehlen und öffnete dazu die Verpackung. In seinem Urteil erklärte der Richter, dass das Mitführen einer Waffe bei einer Straftat zur Strafverschärfung führt. Er wusste aber auch über den Angeklagten. „Sie brauchen dringend eine Therapie.“
Erneut ertappt
Wiederum zwei Tage später ließ er in einem Lebensmitteldiscounter einen MP-3-Player und einen Spielstein mitgehen. Auf frischer Tat ertappt, wurde er dann sofort wieder ins Gefängnis gesteckt. Bis zur gestrigen Verhandlung saß er bereits im Gefängnis.
Der Angeklagte gab alle Vorwürfe gestern zu. Er begründete, dass er die Waren damals geklaut hatte, um Schulden bei seinem Drogenlieferanten zu bezahlen. Mit dem Messer habe er niemanden schädigen oder verletzen wollen. Beim letzten Diebstahl habe er in dem Discounter nur Heu für einen Hasen kaufen wollen, dann habe er sich entschlossen zu klauen.
Ausführlich berichtete der 19-Jährige von seinem bisherigen Leben. So habe er nach der Schule keine Ausbildung gemacht und viele Tage am Computer verbracht. Wenig später habe er mit dem Konsum von Marihuana angefangen, es folgte Speed und mit 18 Jahren die regelmäßige Einnahme von Crystal. Die Mengen bezifferte er auf zwei Gramm pro Tag. „Ich habe manchmal zweieinhalb Wochen nicht geschlafen“, sagte er. Nachts habe er sich meist in Spielotheken aufgehalten und unter anderem geborgtes Geld verzockt.
Auf Vorhalt des Richters gab er zu, dass er einst seine Freundin und die Mutter seines Kindes verprügelt hatte, weshalb er ebenfalls einmal verurteilt wurde. Im Gefängnis, wo er derzeit eine Ausbildung mache, habe er bemerkt, dass er dringend eine Drogentherapie benötigt. Er bat das Gericht, ihm diese zu ermöglichen.
Kritik am bisherigen Leben des Angeklagten übte Staatsanwältin Michaela Heublein. Sie forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Verteidiger Manfred Glöckner bat, nicht mehr als zwei Jahre zu verhängen. „Es war Beschaffungskriminalität, er war nicht mehr Herr seiner Sinne.“ In der Haft habe sein Mandant gezeigt, dass er die Kurve kriegen könne.