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LICHTENFELS: Verbraucherzentrale: Energieausweise verlieren Gültigkeit

LICHTENFELS

Verbraucherzentrale: Energieausweise verlieren Gültigkeit

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    Die ersten Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit.
    Die ersten Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit. Foto: Verbraucherzentrale Bamberg

    In diesem Jahr verfallen die ersten Energieausweise. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Bamberg hin. Eigentümer, die 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin wieder vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, wenn eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erhält.

    Bewertung des Gebäudes

    Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern, die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet unter anderem die Effizienzklassen A bis G. Die Klasse „A“ kennzeichnet energetisch besonders gute Gebäude, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Qualität bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er nicht den individuellen Einfluss der zukünftigen Bewohner und ebenso wenig das Klima vor Ort berücksichtigt.

    Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen wollen, benötigen keinen Energieausweis.

    Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann.

    Austausch des Heizkessels

    Tauschen Eigentümer den Heizkessel in ihrem Haus aus, modernisieren sie Fenster oder ergreifen sie andere Maßnahmen, um das Gebäude energieeffizienter zu gestalten, kann eine Neuausstellung verpflichtend sein. Auch in ihrem eigenen Interesse sollte der Energieausweis erneuert werden. Nur so bildet er die verbesserten energetischen Eigenschaften des Hauses ab.

    Die Energieberatung der Bamberger Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an.

    Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich ist und welcher Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) in ihrem Falle in Frage kommt. Die Energieberatung findet jeden Mittwoch von 14 bis 18.30 Uhr am Kunigundendamm 1a statt. Ein Unkostenbeitrag wird erhoben.

    Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter Tel. (09 51) 282 00. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter Tel. 0800 - 809 802 400 (kostenfrei). red

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