Wenn es um Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt geht, dann spielt der heimische Landkreis innerhalb Bayerns in der Spitzengruppe mit. Ausschlaggebend dafür ist eine offenbar äußerst effiziente Zusammenarbeit des Jobcenters mit verschiedenen Akteuren, die vor allem seit der Ankunft vieler Flüchtlinge im Jahr 2015 und 2016 ein enges Netzwerk gebildet haben.
Wie Freddy Schrodt vom heimischen Jobcenter auf Nachfrage mitteilt, seien bis Ende 2017 im Landkreis gut 40 Prozent oder 95 Personen unter den erwerbsfähigen Menschen mit Fluchthintergrund und Anspruch auf Sozialleistungen in Arbeit oder Ausbildung vermittelt worden. Es sind anerkannte oder geduldete Flüchtlinge.
„Damit erreichte das Jobcenter Landkreis Lichtenfels unter den 83 bayerischen Jobcentern den 9. Rang,“ so der Teamleiter Markt und Integration. Der erfolgreiche Trend setze sich auch im Jahr 2018 fort. Die Integrationsquote sei im Jahresdurchschnitt auf 42,5 Prozent oder 44 Flüchtlinge angestiegen.
Der Jobcenter in Lichtenfels ist Dreh- und Angelpunkt für die behördliche Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Wenn nämlich ein Flüchtling anerkannt oder geduldet wird, dann weisen ihn die Behörden dem so genannten Sozialgesetzbuch (SGB) II-Kreis zu, geben ihn also zur Weiterbetreuung in die Verantwortung des Jobcenters.
Wie Schrodt weiter mitteilt, lag die Arbeitslosenquote unter den Menschen mit Fluchtmigrationshintergrund im Landkreis im Juni 2018 bei 14 Prozent. Das waren 69 Personen. Unter allen 1507 vom heimischen Jobcenter betreuten erwerbsfähigen Menschen sind insgesamt 261 anerkannte oder geduldete Flüchtlinge, von denen laut Schrodt allerdings „nicht alle arbeitslos gemeldet sind, weil sie dem Arbeitsmarkt wegen Kinderbetreuung oder längerer Krankheit“ nicht zur Verfügung stehen. Auch jene gehören dazu, die einen Sprachkurs absolvieren. Derzeit sind es laut Jobcenter-Geschäftsführer Wolfgang Franz rund 100.
Die anerkannten oder geduldeten Flüchtlinge stellten im Juni dieses Jahres knapp über 17 Prozent aller vom Jobcenter betreuten Kunden dar. Die Prozentzahlen können sich sehen lassen. „Die Situation der Flüchtlinge in der Region Lichtenfels ist in Bezug auf die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt deutlich besser ist als im bayrischen Vergleich.“ Im Freistaat seien durchschnittlich 22,4 Prozent aller Menschen mit Fluchtmigrationshintergrund arbeitslos. Ihr Anteil an sämtlichen Arbeitslosen betrage bayernweit im Durchschnitt 22,6 Prozent.
Ein erfolgreiches Netzwerk
Landratsamt, Berufsberatung, Arbeitgeberservice, karitative Träger, Ehrenamtliche, Jugendhilfe und weitere Partner gehören laut Jobcenter zu dem Netzwerk, das bei uns so erfolgreich arbeitet und für sehr gute Integrationsquoten sorgt. Neuerdings böten die „Aktiven Bürgerinnen und Bürger“ ehrenamtlich Sprechstunden zu Fragen der gesellschaftlichen Integration oder Hilfe bei Angelegenheiten mit Behörden im Jobcenter an.
Unabhängig von dieser Unterstützung erhalten vor allem junge Flüchtlinge weitere staatlich geförderte Hilfen, um sowohl die deutsche Sprache zu erlernen, als sich auch auf einen möglichen Berufseinstieg vorzubereiten. In Lichtenfels seien seit 2015 schätzungsweise rund 300 Personen in Integrationskurse oder in Kurse für berufsbezogene Sprachförderung eingeteilt worden, so Schrodt. Bei uns gibt es inzwischen drei Anbieter für berufliche Bildung und Sprachbildung: Andrax, BDP Peters und Kolping. Hinzu kommt die Ausbildung, die schulpflichtige junge unbegleitete Flüchtlinge in der staatlichen Berufsschule in Lichtenfels erfahren. Hier gibt es verschiedene Integrationsklassen, die bis zur Mittleren Reife führen.
Arbeitserlaubnis zeitlich befristet
Nicht jeder Flüchtling darf oder kann im Übrigen in Deutschland eine Arbeitsstelle, eine betriebliche Ausbildung oder ein Praktikum antreten. Asylbewerber und geduldete Personen dürfen grundsätzlich nur dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn die Ausländerbehörde dies genehmigt. Sie brauchen eine Arbeitserlaubnis. Dazu kommen für den Zugang zum Arbeitsmarkt – je nach Aufenthaltsstatus des Flüchtlings – gewisse zeitliche Befristungen.
So kann Asylbewerbern die Ausübung einer Beschäftigung erst erlaubt werden, wenn sie mindestens drei Monate bei uns sind. Nicht anerkannte Asylbewerber könnten sich theoretisch bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden. „Für eine Vermittlung gibt es aber wegen fehlender Sprachkenntnisse kaum Chancen,“ so Wolfgang Franz. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien ist die Aufnahme einer Beschäftigung dagegen generell verboten. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben einen weitgehenden Arbeitsmarktzugang (Weiteres dazu in der Infobox).
Flüchtlinge und Arbeit - gesetzliche Voraussetzungen und Regelungen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben einen weitgehenden Arbeitsmarktzugang. Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die ihnen den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Hier müssen Betriebe keine Besonderheiten beachten. Asylbewerbern kann die Ausübung einer Beschäftigung nach Ablauf einer Wartefrist von mindestens drei Monaten erlaubt werden. Die Wartefrist für Geduldete beträgt ebenfalls mindestens drei Monate. Solange Asylbewerber verpflichtet sind, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürfen sie keiner Beschäftigung nachgehen. Seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes kann die Wartezeit deshalb bis zu sechs Monaten betragen. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben, gilt ein generelles Beschäftigungsverbot. Auch für geduldete Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben, gilt ein generelles Beschäftigungsverbot. Sichere Herkunftsstaaten sind derzeit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilt ihre Zustimmung zu der Beschäftigung eines Asylbewerbers oder Geduldeten, wenn er nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden soll als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer und keine bevorrechtigten Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung). Die Vorrangprüfung entfällt im Bereich der Arbeitsagentur Coburg-Bamberg nur bei bei Beschäftigungen in Engpassberufen oder, wenn sich ein Asylbewerber oder Geduldeter bereits seit 15 Monaten ununterbrochen in Deutschland aufhält.