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COBURG/LICHTENFELS: Gegner bei Disco-Schlägerei fast erwürgt

COBURG/LICHTENFELS

Gegner bei Disco-Schlägerei fast erwürgt

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    Der anfänglich amüsante Besuch in einem Tanzcenter im östlichen Landkreis im November 2012 endete für einen 21-Jährigen aus dem Landkreis Bamberg nach einem turbulenten Abschluss wenig später hinter Gittern. Der Facharbeiter und sein 17-jähriger Bruder mussten nun am Donnerstag den Richtern der Großen Strafkammer des Landgerichts Coburg von den Ereignissen erzählen. Sie saßen wegen versuchten Totschlags und wegen Beihilfe zum Totschlag auf der Anklagebank.

    Am Ende des Tages wurde das Duo jedoch nur wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Der Ältere erhielt von Richter Gerhard Amend eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, wobei eine verminderte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt angenommen wurde. Denn: Der Facharbeiter hatte an dem Abend 1,41 Promille Alkohol im Blut und über einen längeren Zeitraum Anabolika gespritzt. Sein minderjähriger mitangeklagter Bruder, der mit 1,71 Promille alkoholisiert war, kam mit 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung davon.

    Im Tanzcenter soll es damals kurz vor 24 Uhr zu einem Streit und einer Keilerei zwischen dem jüngeren Angeklagten und einem anderen jungen Gast gekommen sein. Der ältere Bruder hatte sich im Anschluss auf dem Parkplatz am Schläger seines Bruders rächen wollen. Er erwischte dabei jedoch die falsche Person, nämlich einen 22-Jährigen aus dem Raum Lichtenfels, den er auf ein geparktes Auto warf, mit ihm rangelte und ihn im Verlauf so lange würgte, bis dieser kurzfristig die Besinnung verlor. Der jüngere Bruder soll einem Mädchen, welches schlichten wollte, einen Faustschlag ins Gesicht gegeben haben mit der Begründung: „Der Kampf ist eins gegen eins.“ Die Auseinandersetzung wurde schließlich dadurch beendet, dass mehrere bis heute unbekannte Personen dann auf die beiden jetzigen Angeklagten eintraten.

    Der ältere Angeklagte erinnerte sich am Donnerstag, dass er damals informiert wurde, dass sein Bruder zusammengeschlagen worden sei. Er habe noch geholfen, den Schläger mit vor die Tür zu befördern. Im Freien sei sein Bruder wieder angegriffen worden. Er habe dann diesem Schläger, den späteren Geschädigten, weggezogen, ihn auf ein Auto geworfen und ihn dann in den Schwitzkasten genommen. Der Angeklagte: „Er hat mir in die Augen gedrückt.“ Etwa 30 Personen hätten herumgestanden und sich belustigt. „Alle haben nur gegafft“, sagte er. Seinen Angriff begründete er so: „Ich wollte ihn doch nur ruhig stellen, nicht verletzen oder umbringen, so wie es die Staatsanwältin sagt.“ Er gab zu, dass er in den vergangenen Jahren und vor dem Abend wieder einmal Anabolika für den Muskelaufbau gespritzt hatte. In diesem Zustand habe er sich immer fit gefühlt.

    Der 17-Jährige gab eine Erklärung über seinen Anwalt ab und schilderte es ähnlich. Zu dem Vorwurf, dass er die junge Frau geschlagen haben soll, schwieg er sich aus. Der 22-jährige Geschädigte erinnerte sich, dass er gar nicht erst ins Tanzcenter hineingekommen war. Der ältere Angeklagte sei heraus gestürmt und habe gerufen: „Wo ist er, wo ist er?“ Dann sei er von ihm angegriffen und gewürgt worden, bis er keine Luft mehr bekam und kurzzeitig ohnmächtig wurde.

    Ein Sachverständiger erklärte, dass die Angriffe auf den Hals des Angeklagten lebensbedrohlich gewesen seien. Ein weiterer Gutachter meinte, dass Anabolika nach längerem Genuss aggressiver, aber auch selbstbewusster machen können. Der 21-Jährige sei zum Tatzeitpunkt aufgrund des Alkohol- und Anabolika-Gemisch vermindert schuldfähig gewesen.

    Die 30-jährige Frau, die damals vom jüngeren Bruder geschlagen worden sein soll, bestätigte den Faustschlag. Damals habe sie den Kampf beenden wollen, weil niemand eingriff. Die Zeugin: „Er hat gesagt, es heißt eins gegen eins, dass gilt auch für dich.“

    „Er hat nur noch rot gesehen und hat zugedrückt“, sagte Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein in ihrem Plädoyer. Zugunsten des Angeklagten wertete sie, dass der Angriff nicht geplant gewesen war. Sie forderte eine Haftstrafe von drei Jahren für den 21-Jährigen. 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie 700 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung wollte sie für den nicht vorgeahndeten 17-Jährigen. Die Verteidigung forderte, unter dem Strafmaß zu bleiben. Schließlich seien beide Angeklagten unverschuldet in die Situation gekommen.

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