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BUCH: Pfarrer ohne Anspruch auf Dienstwohnung

BUCH

Pfarrer ohne Anspruch auf Dienstwohnung

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    Der Verkauf des Pfarrhauses in Buch am Forst ist auch möglich geworden, weil die Pfarrstelle nur noch mit einer halben Stelle besetzt ist. Im vergangenen Jahr war die vorher ganze Stelle geteilt worden. Die Krankenhausseelsorge im Klinikum Lichtenfels, die bisher zu den Aufgaben der Bucher Pfarrei gehörte, übernahm im Herbst 2012 Pfarrerin Sabine Schmid-Hagen aus Bad Staffelstein. Der Pressesprecher der evangelischen Landeskirche in Bayern, Kirchenrat Johannes Minkus, bestätigte den geplanten Verkauf des Gebäudes in Buch. Er teilte auf Anfrage mit, dass der Gemeindepfarrer bei einer halben Pfarrstelle keinen Anspruch auf eine Dienstwohnung habe. Sofern jedoch ein Pfarrhaus vorhanden sei, könne es die Kirchengemeinde dem Pfarrstelleninhaber zur Verfügung stellen. In Buch am Forst werde jedoch die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes streng geprüft. Bei der Oberfrankenstiftung in Bayreuth wurde kein Antrag auf Förderung für eine mögliche Sanierung gestellt, so eine Antwort von dort unserer Zeitung gegenüber. Allerdings entspreche die Behauptung, die Stiftung mache Auflagen bei Förderanträgen, nicht der Realität. Bei einem Gespräch betonte Bezirksheimatpfleger Professor Dr. Günter Dippold: „Die Oberfrankenstiftung macht üblicherweise keine Auflagen, sie schreibt nichts vor, entweder sie gibt Geld oder nicht“.

    Auflagen bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes mache die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Lichtenfels. Dem zuständigen Sachbearbeiter dort, Berthold Girschke, war auf Anfrage unserer Zeitung das Objekt „Sanierung des Bucher Pfarrhauses“ nicht bekannt. Sollte allerdings ein Käufer Veränderungen am Gebäude vornehmen, müsse zuvor das Amt benachrichtigt werden. Sanierungsexperte und Architekt Konrad Fischer aus Hochstadt meinte auf Nachfrage, dass „unter den bestehenden Gesichtspunkten die Gemeinde Buch ehedem weder Kirche noch Gemeindehaus noch Bauwerksinstandhaltungen über die Jahrhunderte hätte rechtfertigen können.“ Wo ein Wille ist, sollte jedoch auch heute noch ein Weg zu finden sein. Und dass die Oberfrankenstiftungen maßlose und unannehmbare Forderungen mit ihrer Förderung verknüpfe, sei auch ihm bisher noch nicht bekannt geworden.

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