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LICHTENFELS: Gerichtsurteil: Polizisten beleidigt – über 2000 Euro Strafe

LICHTENFELS

Gerichtsurteil: Polizisten beleidigt – über 2000 Euro Strafe

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    „Nachdem ich erfahren habe, dass es eine Beleidigung war, habe ich mich sofort entschuldigt“, erklärte am Dienstagvormittag ein 32-jähriger Lagerist Richter Alexander Zenefels. Allerdings halt doch erst nachträglich in einem Brief. Der Mann hatte für die beiden Polizeibeamten am 16. Oktober 2018 nur „Ihr spinnt doch, ihr Wichser“ übrig gehabt.

    Die Beamten waren an diesem Tag nicht das erste Mal bei dem Mann gewesen. Schon zuvor waren sie zur Schlichtung eines Streits mit seiner Lebensgefährtin gerufen worden. Da belehrten sie den Alkoholisierten, in seinem Zustand nicht mehr Fahrrad zu fahren.

    Aber, so schilderte der Polizist: „20 Minuten später sind wir zurückgefahren und haben ihn unterwegs fahrend angetroffen. Der Angeklagte hat behauptet, er sei nicht gefahren. Aber er ist vom Rad gesprungen, als er das Polizeiauto gesehen hat.“ Die Alkoholprobe gegen 0.50 Uhr ergab 1,94 Promille.

    Richter Zenefels äußerte den Verdacht, dass es dem Angeklagten womöglich „nicht fremd“ ist, „andere Leute mit (…) unsauberen Wörtern zu betiteln“. Das Bundeszentralregister weist acht Einträge zu vorsätzlichem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Diebstahl, vorsätzlicher Körperverletzung und eben auch Beleidigung für den 32-Jährigen auf. Und er stand zum Zeitpunkt seiner Verfehlung unter Bewährung.

    „Ich würde mir an Ihrer Stelle mal Gedanken machen (…). Durch solche Aktionen machen Sie sich Ihr Leben kaputt“, ermahnte Staatsanwalt Mario Geyer den Angeklagten. So habe dieser ordentlich Schulden durch vormalige Verstöße angehäuft und abgearbeitet. Zenefels verurteilte ihn nun wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2280 Euro. So hat der Michelauer wieder etwas zum Abarbeiten. Aber 920 Euro weniger, als vom Staatsanwalt gefordert. (hägg)

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