In Frankfurt am Main hat ein Mann geklagt, der 2017 einen Strafzettel bekommen hat. Das Knöllchen hat er aber nicht vom staatlichen Dienst erhalten, sondern von einem Leiharbeiter einer privaten Firma, der für die Stadt Frankfurt als „Stadtpolizist“ eingesetzt wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat dann entschieden: In Hessen dürfen Kommunen zukünftig keine privaten Unternehmen für die Verkehrsüberwachung einsetzen.
LICHTENFELS