Die Wiese sieht aus, als hätte sich hier eine Rotte Wildschweine ausgetobt. Eigentlich müsste der Landwirt nachsäen oder zumindest walzen, wenn da nicht gewisse Termine für die Bodenbearbeitung einzuhalten wären. Mit dem In-Kraft-Treten des Volksbegehrens Artenvielfalt ist es ab heuer generell verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen.
Die Walz-Verordnung war nicht das einzige Thema im Rahmen der „agrarpolitischen Schlachtschüssel“, zu der sich einmal im Jahr Vertreter des Bauernverbands und der Politik treffen. Doch bevor es in den Gasthof nach Oberlangheim ging, stand erst einmal ein Ortstermin auf der Tagesordnung. Die Familie Holl bewirtschaftet im Lichtenfelser Ortsteil Stöcken rund 100 Hektar Grün- und Ackerfläche, hält 30 Milchkühe mit entsprechender Nachzucht und 950 Hühner, die in drei mobilen Hühnerställen untergebracht sind. Zudem betreiben sie Direktvermarktung. Ihre Einzelhofanlage befindet sich größtenteils im FFH- und Vogelschutzgebiet.
Eigentlich wollte Simon Holl einen Stall für 75 Kühe bauen, aber von diesem Plan hat er sich mittlerweile verabschiedet. Sein größtes Problem sind die Wildschweine: Was, wenn sie nach dem Stichtag 15. März einfallen? „Es müsste doch möglich sein, dass der Landwirt selbst entscheidet, was gemacht werden muss“, erklärt Franz Böhmer. Mit der Walz-Verordnung werde ein riesen Bürokratiemonster geschaffen, wirft BBV-Kreisobmann Michael Bienlein ein. Nach Ansicht von Kreisbäuerin Marion Warmuth müsste es doch genügen, wenn die Wildschweinschäden mit einem Foto dokumentiert wird.
Die Hunde an die Leine nehmen
Viele geschützte Vogelarten brüten im Natur- und Vogelschutzschutzgebieten am Boden, für die frei laufende Hunde eine Gefahr sind. Entsprechende Hinweisschilder sollen künftig Hundehalter auf die Anleinpflicht hinwiesen. „Es reicht nicht mehr an die Vernunft zu appellieren“, erklärte Landrat Christian Meißner dazu. Zudem soll es eine engmaschige Überwachung dieser Verordnung geben.
Ob mehr Messstellen die Belastung ändern?
Der CSU-Landtagsabgeordneten Jürgen Baumgärtner plädiert dafür, die Behörden für Umweltschutz und Landwirtschaft zusammenzulegen. Weiter fordert er ein solides Messstellennetz für die roten, also mit Nitrat belasteten, Gebiete. Baumgärtner, gehört schon seit Jahren zum festen Teilnehmerstamm der agrarpolitischen Schlachtschüssel. Die Sorgen und Nöte der Landwirte nimmt der CSU-Abgeordnete ernst: „Bei der Düngeverordnung sind gravierende handwerkliche Fehler gemacht worden. Diese Fehler gehören weg“, sagt Baumgärtner. Auch an den einen oder anderen Punkt des Versöhnungsgesetzes müsse noch nachjustiert werden.
„Bei der Düngeverordnung sind gravierende handwerkliche Fehler gemacht worden. Diese Fehler gehören weg.“
Jürgen Baumgärtner CSU-Landtagsabgeordneter
In der geplanten Hochschule in Kronach mit ihren 1600 Studenten sieht er auch eine Chance für die heimischen Direktvermarkter, da in der Mensa regionale Erzeugnisse auf dem Tisch kommen sollen. Er hofft, dass dies auch ein Signal für den Verbraucher ist. Baumgärtner befürwortet das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten, anders als Kreisbäuerin Marion Warmuth. „Argentinien lässt noch Wachstumshormone zu, die bei uns längst verboten sind“.
Bloß keine Klientel vergraulen
Baumgärtner machte deutlich, dass er auch an die Industrie mit ihren Arbeitsplätzen denken muss. Er wehrt sich dagegen, die Interessen der Industrie gegen die Bauern auszuspielen oder die der Bauern gegenüber dem Verbraucher. Die Landwirte sollen die Randstreifen von Gewässern dritter Ordnung selber ausmessen und in eine Liste eintragen. Bei Privatgrundstücken beträgt der Abstand zum Gewässer fünf Meter. Was aber, wenn diese Daten bei einer CC-Kontrolle (Cross Complianc) beanstandet wird?
Der heimische CSU-Landtagsabgeordnete sprach sich dafür aus, das die sogenannte „Bauernmilliarde“ den Landwirten zugutekommt. Für Forschung sollen andere Gelder verwendet werden.