Im Grunde genommen war es eine sehr schnelle Entscheidung, die ohne große Diskussion vonstatten ging. In der Conrad-Wagner-Straße, im ehemaligen Striwa-Gebäude, soll eine Unterkunft für Asylbewerber entstehen (die Redaktion berichtete). Dazu lag am Dienstag in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses nun der Antrag vor.
Dabei wurde auch eine außen am Gebäude anzubringende Treppe als zweiter Fluchtweg mit beantragt. Diese wäre dann genau in der Sichtachse vom Bahnhof aus deutlich zu sehen. Doch damit nicht genug. Eine ganze Liste mit Anträgen zur Befreiung von den städtischen Satzungen lag dabei.
So wurde unter anderem eine Befreiung vom Baumpflanzgebot gemäß der Stellplatz-Satzung beantragt. Ebenso die Befreiung von den im Bebauungsplan festgesetzten passiven Lärmschutz-Maßnahmen, damit der Bauherr keine Schallschutzfenster einbauen muss. Auch fehlte der für die Fluchttreppe nötige Antrag auf Befreiung, da diese außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen entstehen soll.
Festgestellt wurde, dass die Stellplatz-Pläne beziehungswiese die -Berechnungen fehlerhaft sind. Der Bauherr hat 22 Stellplätze im Bereich der Zweigstraße im Plan angeordnet, wobei lediglich 15 von der Stadt genehmigt worden waren.
Gerade die Bereiche vor dem Eingangsbereich der Tafel und im unübersichtlichen Kurvenbereich seien hierbei als kritisch zu bewerten, hieß es. Auch eine bestehende Feuerwehrzufahrt wurde bei der Planung nicht beachtet. Und die im Bebauungsplan festgesetzte Baumallee in der Zweigstraße soll entfallen.
Gerade die beantragte Befreiung von den festgesetzten Lärmschutz-Maßnahmen sieht die Verwaltung kritisch, da es sich hier um Wohn- beziehungsweise Schlafräume handele, für die besonderer Schutz gilt. Die Treppe ist aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig. Sie riet daher von der beantragten Befreiung ab. Als Begründung wurde vor allem dargelegt, dass diese Treppe an der Sichtfront gestalterisch unbefriedigend sei.
Auch seien bei der Abstandsflächen die Berechnungen falsch, da der Bauherr die Erleichterungen eines Industriegebietes angesetzt habe, der Bau befinde sich aber in einem Mischgebiet.
Was dann aber Roland Lowig (WLJ) auf die Palme brachte war der Umstand, dass am 29. September 2020 eine Feuerbeschau nach FBV ausgeführt worden ist, bei der 14 Mängel festgestellt worden seien. Damals sei dem Bauherrn aufgetragen worden, diese schnellstmöglich zu beseitigen und darüber eine Rückmeldung an die Stadt zu geben. Diese fehle bis heute.
„Vielleicht sollte man auch dem Landratsamt mal sagen, dass hier Menschenleben auf dem Spiel stehen könnten“, schimpfte Lowig. „Das kann doch nicht sein, dass hier solche Mängel einfach vom Bauherrn ignoriert werden.“
Es gehe ihm nicht darum, generell eine solche Unterkunft zu verhindern, so Lowig weiter. „Im Gegenteil, wir müssen gerade diese Menschen schützen!“ Am Ende wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Vorher hatte Dr. Nießen vom EMF-Institut die Ergebnisse des Mobilfunkgutachtens vorgestellt. Dabei ging es darum, geeignete neue Standorte zu finden und dabei aber gleichzeitig eine mögliche Belastung durch Mobilfunkstrahlung zu senken bzw. zu minimieren.
Dr. Nießen stellte dabei vor allem den Unterschied bei den Elektromagnetischen Feldern vor, die sich in „thermische“ und „athermische“ Effekte aufgliedern lassen. Die thermischen Effekte sind in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung klar geregelt und betreffen die gesundheitlichen Schädigungen infolge von Wärmeerzeugung.
Dagegen sind die athermischen Effekte nicht geregelt. Diese können sich unter anderem in Migräne, Kopfschmerzen, Befindlichkeitsstörungen und anderen Symptomen manifestieren. Es gibt weltweit keine einheitlichen Grenzwerte für die sogenannten nichtionisierende Strahlung.
In der Schweiz ist der Anlagen-Grenzwert bei 42 - 95 mW/qm festgelegt, bei 100 mW/qm wurden bereits einzelne Effekte beobachtet. In Deutschland hingegen beträgt er 3900 – 10.000 mW/qm. Auf diversen Karten zeigte Dr. Nießen die Versorgung im Bereich der Stadt Lichtenfels mit den umliegenden Gemeinden auf, dabei wurden eindeutig Lücken sichtbar, die es zu schließen gilt, aber es wurde dabei auch deutlich, dass teilweise die Mobilfunkstrahlung bereits sehr hoch ist.
Er führte weiter aus, dass es möglich sei, die Lücken zu schließen, wenn man die neuen Standorte möglichst günstig auswähle und dabei die vorhandenen Standorte modernisiert. Er zeigte auch auf der Karte, wo man ggf. neue Anlagen bauen könne, unter Berücksichtigung möglicher Probleme durch Hochwasser etc.
Als Fazit schloss man, dass es durchaus möglich ist, das Stadtgebiet und die umliegenden Ortschaften gut zu versorgen. Mit den nun festgelegten möglichen Standorten habe die Stadt jetzt ein Mittel, um mit den Mobilfunkanbietern darüber zu verhandeln.
Aus dem Bauausschuss Einstimmig angenommen wurde die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Bis zum Jahr 2027 müssen alle Fließgewässer in einem guten ökologischen Zustand sein. Im Landkreis Lichtenfels befinden sich drei Fließgewässerkörper. Für diese wurden Umsetzungskonzepte erstellt. Insgesamt belaufen sich die Kosten dafür auf rund 22.500 Euro, wovon 75 Prozent gefördert werden. In der Januarsitzung hatte man den Ausschuss über die von der Bahn geplante Schließung des Bahnüberganges in Schney, Bahnhofstraße, informiert. Dagegen hatte die Stadt Lichtenfels Einspruch eingelegt, der von der Bahn allerdings abschlägig beschieden wurde. Damit wird dieser Übergang geschlossen. Elke Werner (SPD) zeigte sich über die Entscheidung der Bahn mehr als enttäuscht und bat darum, nochmals nachzuhaken, ob man dies nicht doch revidieren könne. Dem schloss sich Sebastian Alsdorf an. Bürgermeister Hügerich musste mitteilen, dass sich die Fertigstellung der Franz-Josef-Strauß-Brücke wegen einer Lieferverzögerung um 14 Tage nach hinten schieben wird. „Wir werden das in einer gesonderten Pressemitteilung noch genau kommunizieren“, so das Stadtoberhaupt.