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LICHTENFELS: Bei neuen Vogelgrippe-Fällen: Geflügel muss im Stall bleiben

LICHTENFELS

Bei neuen Vogelgrippe-Fällen: Geflügel muss im Stall bleiben

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    Katharina Teuchgräber muss sich viel einfallen lassen, um ihre Tiere bei einer Stallpflicht zu beschäftigen.
    Katharina Teuchgräber muss sich viel einfallen lassen, um ihre Tiere bei einer Stallpflicht zu beschäftigen. Foto: Monika Schütz

    Bricht die Vogelgrippe aus, gilt in vielen Regionen wegen der extrem hohen Ansteckungsgefahr eine amtlich verordnete Aufstallpflicht für Geflügel, die Landratsämter verhängen außerdem Auflagen oder untersagen Ausstellungen. Auch die Eierproduzenten sind betroffen - manche sogar sehr.

    „Komm um 10 Uhr vorbei - dann dürfen sie raus,“ macht Katharina Teuchgräber fröhlich den Termin zum Interview aus. Sie und ihre Familie führen einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb am Ortsrand von Bad Staffelstein.

    Noch dürfen undmüssen die 860 Legehennnen jeden Tag raus - im Hintergund ist einer derdrei mobilen Ställe der Familie Teuchgräber zu sehen.
    Noch dürfen undmüssen die 860 Legehennnen jeden Tag raus - im Hintergund ist einer derdrei mobilen Ställe der Familie Teuchgräber zu sehen. Foto: Katharina Teuchgräber

    Hier gibt es Eier - und Legehennen. Um ihre Eier als Freilandeier deklarieren zu dürfen, muss Katharina allen Hühnern täglich bis spätestens 10 Uhr Zugang in den Auslauf ermöglichen, jeden Tag, auch am Wochenende, Feiertag und in den Ferien. „Sie gehen dann mit Sonnenuntergang wieder in den Stall“, erklärt die Bäuerin.

    Sie kümmert sich um circa 860 Legehennen, die in drei mobilen Ställen untergebracht sind. Diese haben jeweils zwei Ebenen. Oben finden die Tiere Wasser, Futter, Legenester und ihre Sitzstangen. Im unteren Bereich befindet sich Einstreu, wo die Hühner vor dem Öffnen und nach dem Schließen der Auslaufklappen die Möglichkeit zum Scharren haben. Der untere Bereich habe auch den Vorteil, dass sie sich bei schlechtem Wetter oder auch bei Aufstallpflicht beschäftigen können. „Aber lieber gehen sie natürlich raus“, meint Katharina.

    Picksteine gegen Langeweile

    Rein oder raus: Bei Gefahr von Vogelgrippe müssen alle mobilen Ställe geschlossen bleiben.
    Rein oder raus: Bei Gefahr von Vogelgrippe müssen alle mobilen Ställe geschlossen bleiben. Foto: Arcihivfoto: Monika Schütz

    Familie Teuchgräber und ihre Hühner haben die Verordnungen und Beschränkungen schon zweimal erlebt: bei der Geflügelpest 2016/2017 und im Januar/Februar 2021.

    Damals habe man den Tieren Beschäftigung und Spielzeug im Stall angeboten, unter anderem einen Fußball, Picksteine, Strohballen und gepresste Luzernebündel zum Picken. „Man muss sich immer wieder was Neues einfallen lassen und kreativ sein“, weiß Katharina. Sie weiß aber auch, dass sich das Legeverhalten ändert: „Natürlich ist das Stress für die Tiere. Wäre beim Menschen auch nicht anders. Wenn man eine Horde Menschen von heute auf morgen zusammen auf engstem Raum einsperren würde, würden sie auch aggressiv werden. Bei Hühnern ist es nicht anders“, sagt sie. Wenn die Tiere den Freigang gewohnt waren und dann drinnen nicht beschäftigt werden, würden sie nur auf dumme Gedanken kommen. „Aufstallpflicht ist in meinen Augen nichts anderes als behördlich angeordnete Tierquälerei. Langeweile und Stress führen bei Hühnern von Federpicken bis hin zum Kannibalismus“, sagt Teuchgräber.

    Zum Glück viel Platz

    Der Kaltscharr-Raum, wie ihn Bernhard Storath (seiner im Bild) und viele Bio-Bauern haben, muss engmaschig eingezäunt und überdacht sein.
    Der Kaltscharr-Raum, wie ihn Bernhard Storath (seiner im Bild) und viele Bio-Bauern haben, muss engmaschig eingezäunt und überdacht sein. Foto: Monika Schütz

    Ortswechsel nach Ebensfeld. Hier wohnt der Bio-Bauer Bernhard Storath. Er hat rund 250 Hühner, davon fünf Hähne, der Rest Hennen. Seit mehr als 30 Jahren ist er schon Bio-Bauer. „Bisher ist es kein großes Problem gewesen: Ich habe einen sogenannten Kaltscharr-Raum, das heißt einen überdachten Auslauf, wenn´s regnet. Der ist eingezäunt und rundum vogeldicht. Da passt nicht mal ein Spatz durch!“ Wenn die Hühner jedoch komplett im Stall leben müssten - das wäre dann schon ein Thema, gibt er zu, aber er habe genug Gott sei Dank genug Platz. „Da tu ich mich leicht!“ Nur in den Garten dürften sie dann natürlich nicht raus. Auch hätte außer der Familie niemand Zutritt zu den Tieren.

    Landkreis gibt Informationen

    Zur aktuellen Situation hat Andreas Grosch vom Landratsamt einige Informationen zusammengesucht: Im Jahr 2023 wurden im Landkreis Lichtenfels keine Infektionen mit hochpathogenem aviären Influenza-Virus (HPAIV) bei Hausgeflügel oder Wildvögeln festgestellt, in Bayern jedoch 251 HPAIV-Nachweise gemeldet.

    Im Juli wurden im Landkreis Coburg bei zwei verendeten Wildvögeln HPAIV nachgewiesen. Das Seuchengeschehen würde sich derzeit wieder hochdynamisch entwickeln, so Andreas Grosch: „Im Norden Deutschlands treten seit Anfang November vermehrt HPAIV-Infektionen bei Wildvögeln und auch in großen Hausgeflügelbeständen auf.“

    Auch die Ausbrüche bei Geflügel aus europäischen (Nachbar-) Ländern deuten auf ein aktuelles Gefährdungspotenzial hin.

    Ein moderner mobiler Hühnerstall bei der Familie Holl in Stöcken (Schney): Ins Freie geht es nur, wenn keine Seuchengefahr für die Hühner besteht.
    Ein moderner mobiler Hühnerstall bei der Familie Holl in Stöcken (Schney): Ins Freie geht es nur, wenn keine Seuchengefahr für die Hühner besteht. Foto: Archivfoto Monika Schütz

    Im Landkreis Lichtenfels gelte daher weiterhin die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 22. November 2022 mit einem Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten. Diese beruhe auf den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Friedrich-Löffler-Institutes.

    Ausstellungen unter Vorbehalt

    Eine Ausnahme gibt es jedoch: Nach vorheriger Abstimmung mit dem Veterinäramt und nach Prüfung des Einzelfalles könnten unter Einhaltung besonderer Anforderungen doch Ausstellungen ermöglicht werden.

    Diese Ergänzung erfolgte, um insbesondere den Kleintierzuchtvereinen entgegen zu kommen. Die Voraussetzungen für die Genehmigung von Geflügelausstellungen richten sich unter anderem nach Größe, Art, Anzahl und Herkunft der auszustellenden Tiere.

    Landleben ohne Vogelgrippe: Wie hier in Stublang ist das Hühnervolk täglich im Freien, pickt, scharrt, guckt.
    Landleben ohne Vogelgrippe: Wie hier in Stublang ist das Hühnervolk täglich im Freien, pickt, scharrt, guckt. Foto: Arcihivfoto: Monika Schütz

    Dies sei notwendig, um die Wahrscheinlichkeit der Einschleppung und Verbreitung von HPAI in die Geflügelbestände des Landkreises Lichtenfels zu vermeiden. Beim HPAI-Virus handele es sich um eine hochkontagiöse Tierseuche, deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden, massiven tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, wie Keulung infizierter Bestände, sowie weitreichenden Handelsrestriktionen verbunden sei.

    Das sei speziell für die großen geflügelhaltenden Betriebe im Landkreis Lichtenfels von existentieller Relevanz, so Pressesprecher Grosch. Im Hinblick auf erforderliche Tötungsmaßnahmen im Seuchenfall stehen dann auch Fragen des Tierschutzes im Fokus des öffentlichen Interesses.

    Im Seuchenfall erfolge eine Information der Öffentlichkeit über die Pressestelle des Landratsamtes Lichtenfels. Erforderliche Restriktionsmaßnahmen würden als Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlicht.

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