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LICHTENFELS: Besuch im Landratsamt Lichtenfels nur mit Termin

LICHTENFELS

Besuch im Landratsamt Lichtenfels nur mit Termin

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    Hier geht es zum Bayerischen Impfzentrum in der Gabelsbergerstraße in Lichtenfels.Archivfoto: Markus Drossel
    Hier geht es zum Bayerischen Impfzentrum in der Gabelsbergerstraße in Lichtenfels.Archivfoto: Markus Drossel

    Besucher des Landratsamtes Lichtenfels müssen seit Montag, 8. November, wieder FFP-Maske tragen. Wie das Landratsamt weiter mitteilt, hat es aufgrund der aktuellen Corona-Lage und den derzeitigen Regelungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.

    Die Behörde bittet die Bürgerinnen und Bürger, mit dem jeweiligen Ansprechpartner im Landratsamt zunächst telefonisch in Kontakt zu treten, um dann bei Bedarf einen Termin zu vereinbaren.

    Auch in der Zulassungsstelle gibt es nur noch Termine nach Vereinbarung. Als Service bietet das Landratsamt an, die Zulassungsunterlagen am Empfang abzugeben und später wieder dort abzuholen.

    Wegen der hohen Fallzahlen können im Gesundheitsamt nicht alle Telefonate entgegengenommen werden. Zudem wird am Wochenende im Gesundheitsamt ausschließlich die Fallbearbeitung vorgenommen.

    Freie Impfstunden und Sonder-Impftermine

    Das Bayerische Impfzentrum hat weiterhin geöffnet und bietet neben der Freien Impfstunde im Impfzentrum auch mit den Mobilen Teams Impfungen an. Das Impfzentrum in Lichtenfels in der Gabelsberger Straße 22 ist jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr geöffnet und bietet Freie Impfstunden (Impfung ohne Termin) an. Sonntags und montags ist das Impfzentrum geschlossen.

    Des Weiteren werden folgende Sonderimpftermine mit Mobilen Teams angeboten:

    • Dienstag und Mittwoch, 16. und 17. November, 9 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr bei Rewe Michelau, Neuenseer Straße 70.

    • Donnerstag bis Samstag, 18. bis 20. November, 9 bis 11.30 Uhr sowie 13.30 bis 16 Uhr, bei Rewe Bad Staffelstein, Lichtenfelser Straße 45.

    Im Rahmen der „Freien Impfstunden“ können auch Erstgeimpfte ins Impfzentrum Lichtenfels kommen, um dort ihre Zweitimpfung zu erhalten. Das für den jeweiligen Impfstoff vorgeschriebene Impfintervall zwischen Erst- und Zweitimpfung muss dabei in jedem Fall eingehalten sein. Dies beträgt bei einer Erstimpfung mit dem Impfstoff von BioNTech mindestens drei und bei einer Erstimpfung mit den Impfstoffen von Moderna mindestens vier Wochen. Dabei ist unerheblich, ob die Erstimpfung bereits im Impfzentrum Lichtenfels oder anderweitig bei niedergelassenen Ärzte oder Betriebsärzte vorgenommen worden ist.

    Zweitimpfungen im Impfzentrum

    Impflinge mit bestehendem Zweit-impftermin im Impfzentrum Lichtenfels können unter Einhaltung der oben definierten Voraussetzungen ebenfalls von diesem Angebot Gebrauch machen. Alternativ kann auch eine individuelle telefonische Terminvorverlegung unter Tel. (09571) 189060, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, erfolgen. (red)

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