Die Regierung von Oberfranken hat Benjamin Mayer mit Wirkung vom 1. Mai zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Bad Staffelstein 1 bestellt. Benjamin Mayer übernimmt ab Mai alle hoheitlichen Tätigkeiten, die bisher von Dietmar Mayer vorgenommen wurden.
Aus diesem Grund wies seitens des Landratsamtes Lichtenfels als Aufsichtsbehörde die zuständige Abteilungsleiterin für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Gesundheit, Kristin Grosch, den Schornsteinfeger förmlich auf die im Schornsteinfegerhandwerksgesetz festgelegten Berufspflichten und Aufgaben hin und verpflichtete ihn zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten.
Wichtige Tätigkeit
Die Kehrbezirksinhaber führen wichtige Tätigkeiten im Landkreis und den Kommunen aus. Sie tragen die Verantwortung für ihren Bezirk und sind für die Überwachung der Kehrarbeiten an Feuerungsanlagen in ihrem Bezirk zuständig.
Mit der Neuregelung des Schornsteinfegerwesens 2008 wurde das Schornsteinfegerrecht in Deutschland konform mit den europarechtlichen Vorgaben zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ausgestaltet. Es ist nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich verblieben, Schornsteinfegerarbeiten wurden für den Wettbewerb geöffnet.
Hoheitliche Aufgaben
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegern sind die hoheitlichen Aufgaben Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, anlassbezogene Überprüfungen, Bauabnahmen und Ersatzvornahmen vorbehalten. Hinzu kommt die Aufgabe, das Kehrbuch für diesen Bezirk zu führen und das fristgemäße Einhalten der Eigentümerpflichten zu prüfen.
Benjamin Mayer freut sich auf seine neue, verantwortungsvolle Aufgabe und steht ab sofort den Hauseigentümern und Bewohnern mit Rat und Tat zur Seite. (red)