Der Tag der Sehbehinderten rückt seit 25 Jahren die außergewöhnliche Lebenssituation sehbehinderter Menschen in den Fokus der Öffentlichkeit. Den Fokus des Aktionstages setzt der Deutsche Blindenund Sehbehindertenverband (DBSV) vor allem auf Sehbehinderungen im Pflegealltag.
„Es ist wichtig, alle Mitbürgerinnen und Mitbürger für die Belange sehbeeinträchtigter Menschen zu sensibilisieren“, sagt Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). „Wir unterstützen Menschen mit Sehbehinderung in ihrer besonderen Situation mit einer speziellen Leistung des Freistaates, dem Bayerischen Blindengeld.“
Blinden Menschen mit Wohnsitz in Bayern gewährt die Landesbehörde ZBFS zum Ausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen aktuell Blindengeld in Höhe von 685 Euro pro Monat. Derzeit beziehen über 14.500 Menschen in Bayern diese Leistung. Zum 1. Juli erhöht sich das monatliche Blindengeld auf 716 Euro. „Taubblinde Menschen erhalten aufgrund ihrer außergewöhnlichen Situation monatlich doppeltes Blindengeld“, so Kollmer. Taubblindengeld werde aktuell an 426 Menschen in Bayern ausgezahlt.
Leistungen zum Nachteilsausgleich können beim ZBFS auch hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen beantragen. Diese Unterstützungsleistungen erhalten bayernweit derzeit 3402 Personen. Hochgradig sehbehinderten Menschen stehen dabei 205,50 Euro (ab 1. Juli: 214,80 Euro), taubsehbehinderten Menschen 411 Euro (ab 1. Juli: 429,60 Euro) pro Monat zu.
Die barrierefreie Antragstellung ist auf ZBFS – Antrag Bayerisches Blindengeld (bayern.de) möglich.
Im vergangenen Jahr zahlte das ZBFS insgesamt rund 86,86 Millionen Euro Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) an Berechtigte aus.
Mehr Informationen gibt's auf der Homepage ZBFS - Bayerisches Blindengeld (bayern.de). (red)