Am Dienstag setzte die Jugendkammer die Beweisaufnahme im Prozess wegen des Todes einer Blumenhändlerin in Lichtenfels fort. Da der Prozess nichtöffentlich stattfindet, hat das Landgericht dazu eine Pressemitteilung herausgegeben.
Demnach hat die Jugendkammer unter anderem den Leiter des Angellehrgangs vernommen, dessen Kursgebühr sich der Angeklagte nach dem Vorwurf der Anklage durch die Tat verschafft haben soll. Der Zeuge habe Auskunft über die Organisation des Lehrgangs und die Zahlung der Gebühr durch den Angeklagten nach der Tat gegeben.
Des Weiteren ist laut Pressemitteilung der Ehemann des Opfers als Zeuge vernommen worden. Er habe über die gravierenden Folgen berichtet, den der Verlust seiner Frau für die Familie hatte. Zudem habe er dem Gericht ein Bild von der Persönlichkeit des Opfers vermittelt. Die Jugendkammer habe auch mehrere Freunde und Bekannte aus dem Umfeld des Angeklagten vernommen, um sich ein Bild von dessen persönlichen Verhältnissen und seinem Verhalten vor und nach der Tat zu machen.
Der 18-jährige Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses gestanden, die Verkäuferin getötet zu haben. Er habe den Laden betreten mit der Absicht, die Tageseinnahmen zu rauben. Mit dem Geld habe er den Kurs für seinen Angelschein bezahlen wollen. Als die Frau sich ihm am Ausgang des Blumenladens in den Weg stellte, habe er aus Panik sein Messer eingesetzt. Die 50-Jährige starb an ihren schweren Verletzungen. (red)