Im Fall der in Lichtenfels am 10. März getöteten Blumenverkäuferin hat die Staatsanwaltschaft Coburg Anklage erhoben. Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von einem hinreichenden Tatverdacht gegen den am 24. März festgenommenen 17-Jährigen aus Lichtenfels aus. Deshalb hat sie den Angeschuldigten jetzt wegen Mordes beim Landgericht Coburg vor der Jugendkammer angeklagt, wie der leitende Oberstaatsanwalt Otto Heyder mitteilte.
Dem 18-jährigen Schüler, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war, wird zur Last gelegt, am Abend des 10. März eine Blumenverkäuferin in dem Laden am Unteren Tor mit einem Messer getötet zu haben. Passanten hatten die Tote entdeckt, nachdem ihnen aufgefallen war, dass um 21 Uhr noch die Auslagen vor dem Blumenladen standen. Zwei Wochen nach der Tat wurde der Schüler vor der Schule verhaftet. DNA-Spuren hätten den Verdacht auf ihn gelenkt und bei ihm wurde ein Messer gefunden, von dem die Ermittler davon ausgingen, dass es die Tatwaffe ist, so die Polizei. Seitdem sitzt er in der Jugendvollzugsanstalt Ebrach in Untersuchungshaft.
Angenommen wird, dass der mutmaßliche Täter es auf die Tageseinnahmen des Blumenladens abgesehen hatte. Bisher haben Polizei und Staatsanwaltschaft das allerdings nicht bestätigt. „Aufgrund der Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes können weitere Einzelheiten über den Inhalt der Anklageschrift nicht mitgeteilt werden“, so der Oberstaatsanwalt.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage hat nun die Jugendkammer des Landgerichts Coburg zu entscheiden. Da der inzwischen 18-Jährige Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war, werde das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. (mul)