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LICHTENFELS: Brand in Asylunterkunft Lichtenfels: Haft für 44-Jährigen

LICHTENFELS

Brand in Asylunterkunft Lichtenfels: Haft für 44-Jährigen

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    Ein 44-Jähriger muss nach versuchter, besonders schwerer Brandstiftung in Haft. Symbolfoto: David-Wolfgang Ebener/dpa
    Ein 44-Jähriger muss nach versuchter, besonders schwerer Brandstiftung in Haft. Symbolfoto: David-Wolfgang Ebener/dpa Foto: David-Wolfgang Ebener (dpa)

    Die Liste an Anklagepunkten, die dem 44-jährigen ehemaligen Lichtenfelser vor dem Amtsgericht Kronach zur Last gelegt wurde, ist lang. Am schwersten aber wiegt der Vorwurf der versuchten, besonders schweren Brandstiftung: Der Asylsuchende hatte im Oktober 2023 Kleidung im Aufenthaltsraum der Flüchtlingsunterkunft in der Schillerstraße angezündet und billigend in Kauf genommen, dass 18 Bewohner schwer oder schwerst verletzt werden. Nun muss er wohl insgesamt vier Jahre und drei Monate in Haft.

    Die Brandstiftung in der Korbstadt zog damals einen aufwändigen Feuerwehreinsatz nach sich, bei dem die 18 Bewohner in Sicherheit gebracht wurden. Den kurzen Schwelbrand hatten die Feuerwehrler durch schnelles und konsequentes Vorgehen alsbald im Griff. Wie sich herausstellen sollte, war der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert.

    Doch das war längst nicht das einzige, was Staatsanwältin Bianca Franke dem 44-Jährigen zur Last legte. So hatte der Mann – mutmaßlich volltrunken – in Lichtenfels regelrechte Diebestouren unternommen.

    An nur einem Tag entwendete er laut Ermittlungen der Polizei zunächst im Weka-Kaufhaus Shirts und Strümpfe für 57 Euro, eine halbe Stunde später im Drogeriemarkt Müller Parfüms für 130 Euro, wieder eine halbe Stunde später beim Optiker in der Mainau zwei Sonnenbrillen für 90 Euro, danach im Jeansladen Kleidung für 50 Euro, im Schuhgeschäft Sportschuhe im Wert von 30 Euro und abermals im Drogeriemarkt ein Parfum für 158 Euro.

    Mit dem Tod bedroht

    Einen Monat später wurde er beim Diebstahl im Verbrauchermarkt Aldi von einer Verkäuferin erwischt. Seine Beute hatte einen Wert von 35 Euro. Der 44-Jährige bedrohte laut Ermittlungen daraufhin die Angestellte und ihre Familie mit dem Tod.

    Die Polizei wurde gerufen, doch auch ihr gegenüber zeigte der Mann keinerlei Respekt. Er schlug mit dem Kopf gegen eine Scheibe, wehrte sich, beleidigte und bespuckte die Ordnungshüter.

    Auch in Burgkunstadt

    Auch in einer Flüchtlingsunterkunft in Burgkunstadt wurde der 44-Jährige auffällig: Dort brach er das Schloss des Weinkühlschranks auf und bediente sich. Der Schaden: 65 Euro. Dass er im Lidl-Markt in Burgkunstadt einen Monat später abermals lange Finger machen sollte und fünf Dosen Pilsbier mitgehen ließ, war dann nur noch eine Randnotiz. Das ergab alles in allem die Vorwürfe der Bedrohung, der Sachbeschädigung, des mehrfachen Diebstahls, der Beleidigung – und eben der versuchten, besonders schweren Brandstiftung.

    Es war der nunmehr dritte Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Kronach. Von Reue war beim Angeschuldigten, der seit sieben Monaten in Haft sitzt, keine Spur. Er gab im Beisein seiner Lichtenfelser Verteidigerin nur das zu, was ihm nachgewiesen werden konnte, fühlte sich ansonsten eher als Opfer als als Täter. Doch die Zeugenaussagen und die Beweislage ließen bei Richter Matthias Jakob keine Zweifel aufkommen. Zumal der 44-Jährige schon zu diesem Zeitpunkt vor dem Gesetz kein unbeschriebenes Blatt war: In den Akten standen ein Urteil aus Bamberg und eine Haftstrafe, aus der der Angeschuldigte aber augenscheinlich nichts gelernt hatte.

    Über fünf Jahre Haft gefordert

    Staatsanwältin Bianca Franke forderte als Vertreterin der Anklage eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten, die Verteidigung dagegen plädierte für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie einen Aufenthalt in einer Entzugsklinik, da der Angeschuldigte aufgrund der Trunkenheit vermindert schuldfähig gewesen sei. Richter Matthias Jakob allerdings hatte an den Aussichten der Therapie so seine Zweifel.

    Das Urteil bestand aus zwei Einzelgefängnisstrafen: zum einen zwei Jahre und drei Monate Gefängnis für den einen Teil der Strafen, weitere zwei Jahre für die Taten, die danach begangen wurden. Insgesamt muss der 44-Jährige also für vier Jahre und drei Monate in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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