Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu, und so manch einer denkt mit Schrecken daran: Die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr ist bald wieder zu erstellen. Doch wie läuft eigentlich der Dienstbetrieb beim Finanzamt Lichtenfels während der Corona-Pandemie?
Leiter Hartmut Müller betont: „Für den Dienstbetrieb stellt die Pandemie die Herausforderung dar, einerseits die Gesundheit der Beschäftigten und Steuerbürger im Finanzamt nicht zu gefährden, andererseits den Dienstbetrieb für die Steuerpflichtigen aufrecht zu erhalten.“
Servicezentrum nur nach vorheriger Telefonvereinbarung besuchen

Das Servicezentrum des Finanzamts ist seit 16. Dezember nur für unaufschiebbare Vorsprachen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung geöffnet. Zum Schutz der Bürger wird derzeit jeweils nur ein Besucher ins Finanzamtsgebäude eingelassen, um eine Ansteckungsgefahr soweit wie möglich auszuschließen. Ein- und Ausgang sind getrennt, um Begegnungen der Besucher möglichst zu vermeiden. Besuche sollten also auf das absolut Notwendige beschränkt werden.
Steuererklärungen können komfortabel über das Onlineportal Elster eingereicht werden. Weitere Informationen dazu findet man im Internet unter www.elster.de. Gerne kann sich jeder telefonisch oder schriftlich an das Finanzamt wenden. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner können dem Steuerbescheid oder der Internetseite des Finanzamtes entnommen werden.
Unterlagen per Post einsenden oder vor Ort einwerfen
Besucher, die Unterlagen persönlich im Finanzamt abgeben wollen, bittet Müller, diese per Post an das Finanzamt zu übersenden oder direkt in den Briefkasten vor Ort zu werfen. Sollte ein Besuch im Servicezentrum unumgänglich sein, bittet er die Bürger, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Besuchern und den Bearbeitern einzuhalten. Auf die geltende Maskenpflicht und die Zugangsbeschränkungen bei Betreten des Servicezentrums wird hingewiesen. All dies ist auch so auf der Homepage des Finanzamts nachzulesen.
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist für steuerlich nicht beratene Bürger der 31. Juli des Folgejahres (für die Steuererklärung 2020 also der 31. Juli 2021). Sollte jemand erkennen, dass die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben werden kann, sollte ein Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt gestellt werden.
Großes Lob an die Mitarbeiter des Finanzamts
Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags kommt es nicht, wenn das Finanzamt die Steuererklärungsfrist entsprechend verlängert. Wird diese nicht verlängert und die Steuererklärung verspätet eingereicht, kann es zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags kommen. Auf Antrag prüft das Finanzamt im Einzelfall unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation, ob von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages abgesehen werden kann.
Die Pandemie hat, so sagt der Behördenleiter, kaum Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der Steuererklärung. Dies verdanke er dem großen Engagement seiner Mitarbeiter, die, soweit dies möglich ist, auch im Homeoffice arbeiten, sowie den getroffenen Maßnahmen. Bürger, die unmittelbar und nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, haben die Möglichkeit, für fällige Einkommen- und Umsatzsteuern unter erleichterten Bedingungen eine befristete Stundung zu beantragen.
Befristete Stundung von Einkommen- und Umsatzsteuern möglich
Entsprechende Vordrucke finden sich auf der Homepage des Finanzamtes. Eine Beantragung ist auch über das Elster-Online-Portal möglich. Näheres hierzu und zu weiteren steuerlichen Hilfen kann der auf der Homepage des Finanzministeriums veröffentlichten Übersicht entnommen werden (www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020/).
Der Amtsleiter berichtet des Weiteren, dass Außenprüfungen derzeitig vorrangig an der Amtsstelle oder am mobilen Telearbeitsplatz stattfinden. Prüfungshandlungen vor Ort erfolgen im Einvernehmen mit den Betrieben unter Beachtung der geltenden Verhaltens- und Hygienevorschriften.
Beschäftigte der Steuerverwaltung helfen bei Kontaktnachverfolgung
Interessant ist auch, dass Teile des Finanzamts für die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebs erforderlich sind und als systemrelevant eingestuft werden. Zudem unterstützen Beschäftigte der Steuerverwaltung auch die Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise.
Unter anderem hilft vielleicht auch dieser Aspekt, die Finanzbeamten nicht gar so schlecht anzusehen und ihre Arbeit mehr zu schätzen. Immerhin verwalteten sie im Jahr 2019 beim Finanzamt Lichtenfels ein Steueraufkommen in Höhe von etwas über 280 Millionen Euro. Die Pandemie hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf das Steueraufkommen. Die finanzielle Dimension ist von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens abhängig und kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Auch für Hartmut Müller persönlich bedeutet die Corona-Pandemie Einschränkungen, vor allem im Umgang mit Freunden und Familie, und natürlich bringt die Pandemie auch Sorgen um die Gesundheit seiner Lieben mit sich.
„Halten Sie sich an die jetzt gültigen Regeln.“
Hartmut Müller, Leiter des Finanzamts
Um allen die Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern, lautet sein Appell an die Beschäftigten und Besucher des Finanzamts: „Halten Sie sich an die jetzt gültigen Regeln (Abstand halten, Hygienevorschriften beachten, Alltagsmasken tragen, regelmäßig lüften und, soweit das möglich ist, auf persönlichen Kontakt verzichten.)“
Vielleicht erstellt so manch einer nach diesem besonderen Jahr seine Steuererklärung etwas lieber, da die Pandemie so manches Übel in den Schatten stellt.