Aufgrund der aktuellen hohen Inzidenzen und der Corona-Lage ist bei Terminen im Landratsamt ein 3G-Nachweis erforderlich. Wie das Landratsamt weiter mitteilt, ist ein Zutritt nur mit einem Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, mit einem Genesenen-Nachweis oder mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung möglich. Bereits seit 10. November hat das Landratsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Termine bei Zulassungsstelle nur nach Vereinbarung
Auch in der Zulassungsstelle gibt es nur noch Termine nach Vereinbarung, so das Landratsamt. Auch dort ist ein 3G-Nachweis erforderlich, und es gilt FFP2-Maskenpflicht. Als Service bietet das Landratsamt an, die Zulassungsunterlagen am Empfang abzugeben und später wieder dort abzuholen. Hier ist kein 3G-Nachweis erforderlich, es gilt lediglich FFP2-Maskenpflicht.
Eine Übersicht über die Antigen-Schnelltest-Anbieter finden Interessenten unter www.lkr-lif.de.
Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Das Gesundheitsamt wird weiterhin mit Fällen überhäuft und ist telefonisch nur schwer erreichbar. Das Hauptproblem sind fehlende Kontaktdaten auf den Befunden.
Aktuell arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Lichtenfels auf Hochtouren bei der Kontaktnachverfolgung und der Bearbeitung der Fälle. Telefonisch ist das Gesundheitsamt daher nur sehr schwer erreichbar. In den vergangenen sieben Tagen wurden dem Gesundheitsamt 411 Covid-19-Fälle dem Gesundheitsamt gemeldet. In den zurückliegenden Wochen waren es weniger als 50 Fälle in einer Woche.
Das Landratsamt hat die Kapazitäten erweitert und bittet die Bürgerinnen und Bürger um Geduld und Verständnis. Aktuell steht die Kontaktaufnahme mit den Infizierten im Vordergrund. Allerdings liegen bei vielen positiven Corona-Befunden keine Daten, wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse vor, was die Kontaktaufnahme immens erschwert und verzögert.
Deshalb gibt es Hinweise für Infizierte, Kontaktpersonen und Verdachtspersonen auf der Homepage des Landratsamtes, wie man sich verhalten soll.
Geimpfte müssen als Kontaktperson in der Regel in nicht in Quarantäne
Landrat Christian Meißner appelliert: ,Es gibt keine wirksamere Prävention als eine Impfung. Nutzen Sie die Chance!‘ Die Sicherheit der Covid-19-Impfstoffe wurde umfassend geprüft. Impfen ist die beste Möglichkeit, um sich vor einer Corona-Erkrankung und auch deren möglichen Langzeitfolgen („Long Covid“) zu schützen. Damit helfen Sie sich, Ihren Angehörigen und den Menschen in Ihrer Umgebung. Je mehr Personen geimpft sind, desto weniger erkranken schwer oder sterben am Coronavirus. Und wer geimpft ist, muss auch als enge Kontaktperson in der Regel nicht in Quarantäne.“ (red)