„Man braucht die Hilfen jetzt, nicht irgendwann“, sagt Frank Wunder-Weiß, Inhaber der GutshofSchänke Redwitz. Sein Ärger und der vieler Kollegen aus dem Gastronomiebereich wächst, denn die Auszahlung der zugesagten November- und Dezemberhilfen lässt noch immer auf sich warten.
Die Bundesregierung will den von temporären Corona-Schließungen erfassten Betrieben im November und Dezember bis zu 75 Prozent des Umsatzes erstatten. Die Verantwortlichen begründen die Verzögerung mit einer „fehlenden Software“, obwohl doch die Beantragung der Hilfen durch einen Steuerberater und dessen Prüfung Sicherheit vor Betrug gewährleisten sollte. Das erklärt der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur. Er sieht den „Hauch einer Überlebenschance“ für die Gastronomen schwinden.
Denn der Monat November brachte vielen Gaststätten und Restaurants nicht die ersehnten Umsätze. „Und auch das Mitnahmegeschäft läuft schleppend. Unter der Woche fast gar nicht, am Wochenende mehr“, verrät Frank Wunder-Weiß in der Hoffnung auf viele Bestellungen an den Weihnachtstagen. Er habe bereits viele Anfragen erhalten. Doch die sonst üblichen Umsätze der Gutshof-Schänke könne man mit dem To-Go-Geschäft keineswegs vergleichen. Sie betragen weniger als ein Viertel des durchschnittlichen Geschäfts.
„Wir sind hart an der Grenze.“
Karin Winderstein, Kellerwirtschaft „Waldgaststätte“
Auch die Kellerwirtschaft „Waldgaststätte“ in Michelau verzeichnet im Vergleich zum ersten Lockdown viel weniger Umsätze im Mitnahmegeschäft. Inhaberin Karin Winderstein zeigt zwar Verständnis für die Verzögerung der Ausbezahlung der Finanzhilfen auf Grund der hohen Anzahl an Anträgen. Doch bekennt auch sie: „Wir sind hart an der Grenze. Wir müssen schauen, wie wir das überbrücken können, ob die Reserven reichen.“ Dabei wirft sie die Frage auf, wie Gastronomen denn in den letzten Monaten Reserven hätten bilden sollen. „Durch das diesjährige Sommergeschäft jedenfalls nicht.“ Auch sie setzt auf eine Besserung der Umsätze in den kommenden Wochen durch den kompletten Lockdown. Bisher durften die Menschen ja noch teilweise ausgehen und normal einkaufen gehen, blickt sie zurück. Das habe sich ja nun geändert.

Anders aufgestellt und konzeptioniert ist dagegen das Historische Gasthaus „Zum Bapperla“ in Marktzeuln. Als kleinerer Gastronomiebetrieb mit Inhaber Christian Christ seien weniger Belastungen und laufende Kosten zu verzeichnen. „Wir sind noch in einem Bereich, in dem wir es noch ein bisschen aushalten“, gibt er an. Aber schön sei die Situation nicht. „Wenn man uns, die sowieso durch dieses Jahr hart getroffen sind, etwas verspricht, dann muss man das auch halten.“ Denn auch die Umsetzung des Hygienekonzepts etwa habe Kosten verursacht: Im „Zum Bapperla“ wurden viele Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Jeder zweite Tisch wich dem Abstandsgebot. „Wir haben alles getan, was möglich war.“ Das „Und jetzt?“ bleibt unausgesprochen, aber deutlich.
Ausgaben für Hygienekonzepte, aber fehlendes Weihnachtsgeschäft
Die meisten Wirte haben in den vergangenen Monaten weder Kosten noch Mühen gescheut, um ein bestmögliches Hygienekonzept zu erstellen und dieses umzusetzen: In der Kellerwirtschaft „Waldgaststätte“ in Michelau wurden viele Tische aus dem Saal entfernt. In der Gutshof-Schänke Redwitz habe man im großen Gastraum nahezu alle Tische nutzen können. Der Vorder- und Hintereingang boten zudem die Möglichkeit die Begegnungen beim Eintreten und Verlassen des Gebäudes zu reduzieren. Die Dokumentation der Gästedaten zum Zweck der Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette habe ebenso viel Zeit in Anspruch genommen.
Das erkennt auch Hermann Spitzenpfeil vom Gasthaus Spitzenpfeil an. Zwar müsse man mit der großzügigen Lösung des Bundes zufrieden sein, doch verursache die Verzögerung bei vielen seiner Kollegen ein Liquiditätsproblem. Durch den Hotelbetrieb verzeichne er auch andere Einkünfte, sei zudem schon Rentner. Er habe wenig Personal und somit „kein existenzielles Problem.“ Der Grat zwischen einer zu großen zeitlichen Verzögerung der Hilfen und der Vorbeugung von Missbrauch in der Bürokratie ist seiner Meinung nach schmal. „Ich kann es nicht beurteilen und will es nicht verurteilen.“

Er habe schon einen Teil der Überbrückungshilfen ausbezahlt bekommen. Diese unterscheidet sich jedoch von der Novemberhilfe, die besagt: „Wer im November 2020 75 Prozent oder mehr seines Umsatzes im Vergleich zum November 2019 einbüßt, kann 75 Prozent des November-Umsatzes 2019 als Zuschuss beantragen. Im Gegensatz zur Sofort- und Überbrückungshilfe kann der Zuschuss beliebig und somit auch für die privaten Lebenshaltungskosten verwendet werden.“
Heuer keine Gelegenheit, Rücklagen zu bilden
Knifflig, aber notwendig. Denn die finanzielle Lage vieler Gastronomen im Landkreis Lichtenfels ist ernst: „Den Januar schaffe ich noch, aber dann müsste etwas kommen!“, bekennt Frank Wunder-Weiß, wohl stellvertretend für so viele Gastronomen im Landkreis Lichtenfels. Der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur forderte daher eine Auszahlung der genannten Hilfen noch vor Weihnachten.