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SCHNEY: DGB-Ortskartell rät: Bei Ferienjobs Vertrag abschließen

SCHNEY

DGB-Ortskartell rät: Bei Ferienjobs Vertrag abschließen

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    Mit Beginn der anstehenden Sommerferien werden viele Schüler in der Region zum ersten Mal in die Arbeitswelt hineinschnuppern und Ferienarbeiten übernehmen, sprach DGB-Ortskartellorsitzender Heinz Gärtner bei der letzten Zusammenkunft des Schneyer DGB-Ortskartells an.

    Grundsätzlich sei es positiv, waren sich die Anwesenden einig, dass sich junge Leute selbst ein Bild über die Arbeitswelt machen. Hierzu gehöre auch, dass sich die Ferienjobber über die Regeln informieren.

    Ferienjobber, so Organisationssekretär Bastian Sauer sollten wie jeder Beschäftigter mit einem Vertrag in der Hand beginnen. Dieser sei vorher abzuschließen und sollte klar die Aufgaben, Arbeitszeiten sowie Bezahlung beinhalten. Dies sei in der Regel für einen Arbeitgeber im digitalen Zeitalter kein Problem.

    Gefährliche Arbeiten, ergänzte Heinz Gärtner, seien für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre nicht zulässig. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regele die Bedingungen für Ferienarbeiten. Erlaubt seien leichte Tätigkeiten wie beispielsweise Gartenarbeiten, Zeitungen austragen oder Botengänge. Schwere körperliche Arbeiten seien verboten.

    Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr, so Bastian Sauer weiter, dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten. Dies sei nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr gestattet.

    Jugendliche im Alter zwischen dem 15. und 17. Lebensjahr können im Jahr während der Ferien maximal vier Wochen jobben. Mehr als acht Stunden täglich sowie 40 Stunden wöchentlich seien nicht erlaubt. Der Arbeitszeitraum müsse zwischen 6 und 20 Uhr liegen.

    Schüler ab dem 16. Lebensjahr dürfen betriebsbedingt ausnahmsweise in Gaststätten oder Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr eingesetzt werden. Bei viereinhalb bis sechs Arbeitsstunden am Tag müssen mindestens 30 Minuten Pause bei Minderjährigen eingehalten werden. Bei mehr als sechs Stunden Tages-arbeitszeit erhöhe sich der Pausenanspruch auf 60 Minuten.

    Das Mindestlohngesetz, erläuterte Heinz Gärtner, gelte auch für Ferienarbeiten. Betroffen seien aber erst Jugendlich ab dem 18. Lebensjahr. Die beschlossene Erhöhung auf zwölf Euro je Stunde gelte erst ab Oktober. Bis dahin greifen ab dem 1. Juli 10,45 Euro je Stunde. Es sei nicht schlüssig, warum das Mindestlohngesetz nicht für unter 18-Jährige beschlossen wurde.

    „Würdeloses Ende“ des Innovationszentrums bedauert

    Im weiteren Verlauf des Treffens wurde der Ausklang des Lichtenfelser Innovationszentrums – Marketing, Design und Technologie besprochen. In der Diskussion wurde „das würdelose Ende“ bedauert. Im Jahr 1997 wurde das Innovationszentrum mit viel Engagement verschiedener Beteiligter gegründet, um Impulse für das Flechthandwerk zu geben. Über viele Jahre kooperierte der Verein mit der Hochschule Coburg, und die Stadt Lichtenfels nutzte die Räumlichkeiten als barrierefreies Wahllokal.

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