Für die Amtszeit vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 ist für das Sozialgericht Bayreuth eine ehrenamtliche Richterin beziehungsweise ein ehrenamtlicher Richter zu berufen. Die Vorschlagsliste wird vom Sachgebiet Soziales und Senioren erstellt. Die vorgeschlagene Person muss das 25. Lebensjahr vollendet und die deutsche Staatsangehörigkeit haben, darf nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein und soll im Regierungsbezirk Oberfranken wohnen oder arbeiten.
LICHTENFELS