Für die Amtszeit vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 ist für das Sozialgericht Bayreuth eine ehrenamtliche Richterin beziehungsweise ein ehrenamtlicher Richter zu berufen. Die Vorschlagsliste wird vom Sachgebiet Soziales und Senioren erstellt.
Interesse bekunden
Die vorgeschlagene Person muss das 25. Lebensjahr vollendet und die deutsche Staatsangehörigkeit haben, darf nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein und soll im Regierungsbezirk Oberfranken wohnen oder arbeiten.
Aktiv Beschäftigte der Landkreise und kreisfreien Städte, die dienstlich mit Angelegenheiten der Sozialhilfe oder des Asylbewerberleistungsgesetzes betraut sind, dürfen in den entsprechenden Kammern des Gerichts nicht eingesetzt werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit dem Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet Soziales und Senioren, Tel. (09571) 184300, in Verbindung zu setzen beziehungsweise bis zum 1. September 2024 schriftlich ihr Interesse zu bekunden.
Wichtige Angaben
Um in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden ist ein Personalbogen auszufüllen, der auf Wunsch vom Sachgebiet Soziales und Senioren übersandt wird. Dabei sind anzugeben: Familienname (ggf. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und Telefonnummer.
Ferner sind noch Angaben zu gegebenenfalls vorangegangenen Berufungen zum ehrenamtlichen Richteramt zu machen, und es ist mitzuteilen, ob eine Beschäftigung bei einer Gebietskörperschaft, und wenn ja bei welcher, besteht.
Weitere Informationen können auch gerne dem Internetauftritt der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit unter www.lsg.bayern.de entnommen. red)