Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen trat am 1. September in Kraft. Sie schränkt unter anderem die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern sehr stark ein. Im Bericht „Rathaus nicht mehr beleuchten“ (OT von Mittwoch, 31. August, Seite 3) stellten wir die Sparmaßnahmen in Marktgraitz, Burgkunstadt, Lichtenfels und Michelau vor. Nun werfen wir einen Blick auf weitere Kommunen im Landkreis.
LICHTENFELS