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LICHTENFELS: Erweiterung Steinbruch Deisenstein: Wie geht es nun weiter?

LICHTENFELS

Erweiterung Steinbruch Deisenstein: Wie geht es nun weiter?

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    Würde durch eine Erweiterung des Steinbruchs Deisenstein das Trinkwasser für an die 20.000 Bürgerinnen und Bürger gefährdet? Die Stadt Lichtenfels und die Reha-Klinik haben diesbezüglich große Sorgen. Fotomontage: Markus Drossel
    Würde durch eine Erweiterung des Steinbruchs Deisenstein das Trinkwasser für an die 20.000 Bürgerinnen und Bürger gefährdet? Die Stadt Lichtenfels und die Reha-Klinik haben diesbezüglich große Sorgen. Fotomontage: Markus Drossel

    Beim Erörterungstermin über immissionsrechtliche Belange zur etwaigen Erweiterung des Steinbruchs Deisenstein ist lange, ausführlich, kontrovers und emotional über mögliche Auswirkungen gesprochen worden. Im Fokus stand eine mögliche Beeinträchtigung des Trinkwassers für an die 20.000 Bürgerinnen und Bürger. Doch wie geht es nun weiter im Genehmigungsverfahren? Und was hat es mit dem neuen Antrag der Stadt Lichtenfels und der Rehabilitationsklinik Lautergrund auf Ausweisung eines Wasserschutzgebiets auf sich?

    Geschätzte 70 Zuhörende waren am letzten April-Tag zum Erörterungstermin ins Stadtschloss Lichtenfels gekommen (diese Redaktion berichtete). Eine kleine Pause um die Mittagszeit abgezogen, wurden insgesamt sechs Stunden lang Argumente ausgetauscht: die Vertreter der Steinwerke Kaider Neupert-Kalk GmbH& Co. KG auf der einen Seite, Vertreter der Stadt Lichtenfels und deren Stadtwerke, der Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise der Rehabilitationsklinik Lautergrund, betroffene Bürger aus den Stadtgebieten Lichtenfels und Bad Staffelstein sowie Heimatfreunde und Naturschützer auf der anderen Seite.

    Andreas Hügerich, der Bürgermeister der Stadt Lichtenfels, sieht das Trinkwasser "seiner" Stadt in Gefahr.
    Andreas Hügerich, der Bürgermeister der Stadt Lichtenfels, sieht das Trinkwasser "seiner" Stadt in Gefahr. Foto: M. Drossel

    Schon beim Erörterungstermin wurde deutlich, dass es wohl darüber hinaus noch Gesprächs- und Erläuterungsbedarf geben würde. Das betonten Planer Jörg Meier und Rechtsanwalt Klaus Hofmann als Vertreter der Steinwerke Kaider Neupert-Kalk GmbH & Co. KG – der Antragsstellerin – mehrmals vehement.

    Schriftlich Stellung nehmen

    „Die Antragstellerin kann beispielsweise gegenüber der Verfahrensbehörde nochmals schriftlich zu den eingegangenen Einwendungen und den im Erörterungstermin vorgebrachten Äußerungen Stellung nehmen“, erläutert Andreas Grosch, der Pressesprecher des Landkreises Lichtenfels, auf Nachfrage dieser Redaktion. Bereits im Stadtschloss hatte Veranstaltungsleiterin Christine Münzberg-Seitz, Abteilungsleiterin Bauen, Umwelt, Kommunales am Landratsamt Lichtenfels, betont, dass es an diesem Tag keine Entscheidung geben würde.

    „Der Zeitraum bis zur letztlichen Entscheidung über den Antrag kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden“, sagt auch Grosch. Denn: „Nach dem Erörterungstermin muss nun zunächst geprüft werden, ob der Antrag bereits entscheidungsreif ist oder ob seitens der Verfahrensbehörde für die Entscheidung noch weitere Informationen von Fachbehörden eingeholt werden müssen.“

    Sicher ist: „Die Entscheidung über den Antrag trifft das Landratsamt Lichtenfels als zuständige Genehmigungsbehörde.“ Wenn am Landratsamt eine Entscheidung gefallen ist, ist das Verfahren noch lange nicht abgeschlossen: „Der Bescheid mit der Entscheidung über den Antrag ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und wird dem Antragsteller sowie den Personen, die im Verfahren Einwendungen erhoben haben, zugestellt“, so der Pressesprecher. „Ab dem Zeitpunkt der Zustellung läuft für diese die einmonatige Rechtsbehelfsfrist.“ Innerhalb dieser Frist habe der genannte Personenkreis die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Klage zu erheben. Ferner wird der Bescheid über zwei Wochen öffentlich ausgelegt. „Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ohne Einlegung eines Rechtsbehelfs gilt der Bescheid als bestands- beziehungsweise rechtskräftig.“

    Aus Sicht der Gegner der Erweiterung gibt es viele Gründe, die dagegensprechen.
    Aus Sicht der Gegner der Erweiterung gibt es viele Gründe, die dagegensprechen. Foto: M. Drossel

    Und wenn jemand klagt?

    Für den Fall, dass der Erweiterung des Steinbruchs Deisenstein stattgegeben würde, hat Dietmar Weiß, Leiter der Stadtwerke, bereits angekündigt, dass die Kreisstadt wohl klagen werde. Sie fürchtet um ihr Trinkwasser, das sie seit über einem Jahrhundert aus den Schwabthaler Quellen bezieht. Die Einzugsgebiete dieser Quellen, aber auch von Döritzquelle und Tiefenthalquelle (sie versorgt die Reha-Klinik), liegen unbestritten (auch) im Bereich des Steinbruchs und der Erweiterungsfläche. Negative Folgen für das Trinkwasser kann kein Experte mit Sicherheit ausschließen.

    Eine aufschiebende Wirkung

    Eine Klage hätte entscheidende Auswirkungen. „Sollte innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Klage erhoben werden, hat diese aufschiebende Wirkung und die Rechtskraft des Bescheids tritt bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens nicht ein“, so Grosch. Die etwaige nordöstliche Erweiterung des Steinbruchs Deisenstein bei Kümmersreuth würde sich wohl massiv verzögern. Sämtliche Unterlagen würden dann an das Verwaltungsgericht Bayreuth weitergegeben werden, dessen Richter anschließend das verwaltungsgerichtliche Verfahren einleiten.

    Ein neuer Antrag liegt vor

    Es gab schon einmal im Bereich des Steinbruchs ein Wasserschutzgebiet, das dann aber vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof für nichtig erklärt wurde, aufgrund von Formfehlern und – so die Vertreter der Steinwerke – auch aufgrund fachlicher Mängel. „Es ist kein planungsreifes Schutzgebiet, entgegen anderslautender Aussagen“, sagte Jörg Meier im Stadtschloss.

    Symbolträchtiges Bild beim Erörtungstermin: Bis eine Entscheidung zur etwaigen Erweiterung des Steinbruchs getroffen werden kann, müssen noch so einige Akten gewälzt werden.
    Symbolträchtiges Bild beim Erörtungstermin: Bis eine Entscheidung zur etwaigen Erweiterung des Steinbruchs getroffen werden kann, müssen noch so einige Akten gewälzt werden. Foto: M. Drossel

    Es kann länger dauern

    Seit 23. April liegt dem Landratsamt ein neuer Antrag auf Ausweisung eines Wasserschutzgebiets vor, gemeinsam eingereicht von den Stadtwerken Lichtenfels und der Rehabilitationsklinik. Auch hier gilt es, klar vorgegebene Wege einzuhalten. „Bei Ausweisung eines Wasserschutzgebiets ist ebenfalls ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auszuführen“, legt Andreas Grosch, Pressesprecher am Landratsamt, auf Anfrage dieser Redaktion dar. „Dabei werden die Unterlagen zur Einsichtnahme für einen Monat ausgelegt.“ Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist können Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

    „Zusätzlich werden die Stellungnahmen der betroffenen Behörden durch die verfahrensleitende Behörde eingeholt.“ Das machen die Sachbearbeiter am Landratsamt. „Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sind nach Ablauf der Einwendungsfrist sowie der Behördenbeteiligung mit dem Träger des Vorhabens, den betroffenen Behörden sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Erörterungstermin zu erläutern.“

    Danach prüfe die verfahrensleitende Behörde, ob bereits Entscheidungsreife vorliegt oder nicht. „Das gesamte Verfahren zur Ausweisung des Wasserschutzgebiets kann dabei, je nach Komplexität des Verfahrens, auch längere Zeit in Anspruch nehmen.“

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