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LICHTENFELS: FADZ-Experten-Talk: Förderung für kleine Unternehmen

LICHTENFELS

FADZ-Experten-Talk: Förderung für kleine Unternehmen

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    Beim FADZ-Experten-Talk ging es um „Fördermittel Forschungszulage.“
    Beim FADZ-Experten-Talk ging es um „Fördermittel Forschungszulage.“ Foto: red

    Zu einem Experten-Talk „Fördermittel Forschungszulage“ hatte der FADZ-Wirtschaftsverband seine Mitgliedsunternehmen in das MACHBAR eingeladen. Anhand des Praxisbeispiels „ROCKfrog“, einem multifunktionalen Sitzmöbel, erklärten Birgit Partheymüller vom FADZ-Wirtschaftsverband und Annika Reimund von der studiobeier GmbH aus Michelau den Unternehmerinnen und Unternehmern wie die Forschungszulage beantragt werden kann und welche Erfahrungen sie auf dem Weg dorthin gemacht haben.

    Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) wurde 2019 eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die steuerliche Förderung sollte den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.

    FADZ-Wirtschaftsverband will Unternehmen den Zugang ebnen

    „Leider glauben noch immer viele Unternehmen, dass ihre Investitionen in Entwicklungsprojekte nicht förderberechtigt sind oder sie schrecken vor dem Zeitaufwand für Recherche und Antragstellung zurück“, sagte Birgit Partheymüller, Netzwerkmanagerin beim FADZ. Der FADZ-Wirtschaftsverband wolle hier gezielt Aufklärungsarbeit leisten und regionale Unternehmen unterstützen, diese Hürde zu überwinden und ihnen somit den Zugang zu Fördermitteln erleichtern.

    Grundsätzlich könne man die Forschungszulage für die Entwicklung neuer und verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen erhalten. Wichtig dabei sei, dass die Entwicklung neu beziehungsweise nicht Stand der Technik im eigenen Wirtschaftszweig ist. Und es ist deutlich darzustellen, dass die Entwicklung von der routinemäßigen Arbeit im Unternehmen deutlich abweicht. Bei der Klärung der Frage, ob das eigene Entwicklungsprojekt förderfähig ist, sollte der Entwickler sich die Frage stellen:

    „Kann mein Projekt scheitern?“ Kann diese Frage mit Ja beantwortet werden, deute auch das auf die Förderfähigkeit hin. Die Forschungszulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden, unabhängig von Größe oder Rechtsform des Unternehmens.

    Förderung für Industrie- und Designprodukte: Anhand des Praxisbeispiels „ROCKfrog“, einem multifunktionalen Sitzmöbel, erklärten Birgit Partheymüller vom FADZ Wirtschaftsverband und Annika Reimund von der studiobeier GmbH aus Michelau, wie die Forschungszulage beantragt werden kann.
    Förderung für Industrie- und Designprodukte: Anhand des Praxisbeispiels „ROCKfrog“, einem multifunktionalen Sitzmöbel, erklärten Birgit Partheymüller vom FADZ Wirtschaftsverband und Annika Reimund von der studiobeier GmbH aus Michelau, wie die Forschungszulage beantragt werden kann. Foto: red

    Abweichend von den bekannten Fördermöglichkeiten ist auch, dass die Forschungszulage rückwirkend beantragt werden kann. Voraussetzung ist lediglich, dass das Projekt erst nach dem 2. Januar 2020 gestartet wurde.

    Anschaulich stellten die beiden Referentinnen den Beantragungsprozess von der Klärung der Fragestellung, ob es sich überhaupt um ein förderfähiges Projekt handelt bis zur eigentlichen Antragstellung im Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage vor.

    Praxisbeispiel: Was waren die größten Herausforderungen?

    „Das Projekt muss beispielsweise in knappen 800 Zeichen beschrieben werden“, so Annika Reimund von der studiobeier GmbH. Als wichtigen Erfolgsfaktor stellt sie die Zusammenarbeit mit dem FADZ-Wirtschaftsverband heraus. „Und als wir dann bereits drei Wochen nach Antragstellung den positiven Förderbescheid erhielten, haben wir uns natürlich sehr gefreut. Für unser eher kleines Unternehmen ist das ja kein alltäglicher Vorgang und auch keine Selbstverständlichkeit“, berichtete Annika Reimund. Im Anschluss an den Vortrag zeigten die zahlreichen Nachfragen, dass die Forschungszulage Potenzial für viele Unternehmen bietet. „Wir haben für unser Unternehmen bereits in anderen Bereichen Förderungen erhalten, die Forschungszulage war mir bisher allerdings noch nicht bekannt“ so einer der anwesenden Unternehmer.

    Für regionale Unternehmen besteht die Möglichkeit, in einem Termin gemeinsam mit den Ansprechpartnern des FADZ Wirtschaftsverband Entwicklungsprojekte im eigenen Unternehmen zu identifizieren sowie Unterstützung bei der Erarbeitung des eigenen Projektantrags zu erhalten.

    Interessierte Unternehmen können dazu unter info@fadz-wirtschaft.de einen Termin vereinbaren. (red)

    FADZ-Experten-Talk Als nächste Veranstaltungen des FADZ Wirtschaftsverbands sind geplant: • 8. Februar FADZ-Experten-Talk „Konfliktklärung mit Methode; • 7. März Seminar „Konfliktklärung mit Methode“; • 14. März FADZ Experten-Talk „XY – wann hätten Sie´s gemerkt – Wirtschaftsbetrug dargestellt an konkreten Beispielen aus Unternehmen und empfohlene Maßnahmen zur Prävention“. Die Veranstaltungen richten sich an alle regionalen Unternehmerinnen und Unternehmer. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist jeweils eine Anmeldung unter www.fadz-wirtschaft.de erforderlich. Der FADZ Wirtschaftsverband bildet das unternehmerische Engagement von mehr als 40 regionalen Mitgliedsunternehmen aus Industrie und Handwerk ab, vertritt deren Interessen und gestaltet Formate und Projekte im FADZ.

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