Nach 1,5 Jahren Pandemie ist noch kein Ende in Sicht – die Prognosen scheinen ohne geeignete Maßnahmen sogar düsterer als zuvor: Ohne eine Impfquote von mehr als 90 Prozent werde sich die Pandemie auch im kommenden Jahr nicht eindämmen lassen, so die Wissenschaftler. Wäre eine Impfpflicht, wie sie derzeit in Österreich vorbereitet wird, nun doch die Lösung? Nachdem die Ministerpräsidenten sie monatelang ausgeschlossen haben? Doch was bedeutet das? Und kommt das einem Impfzwang gleich?
Eine allgemeine Impfpflicht, wie sie etwa in Österreich ab Februar gelten soll, bedeutet, dass sich alle Menschen gegen Covid-19 impfen lassen müssen. Ausnahmen sind nur für jene vorgesehen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Derzeit befinde man sich in Österreich in einer „ordentlichen Begutachtungsfrist“ dieser Maßnahme, lässt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein verlauten. Das Gesetz muss noch das österreichische Parlament passieren, doch dessen Zustimmung gilt als sicher. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat „grünes Licht“ gegeben.
Impfpflicht im Gesundheitswesen in Italien und Frankreich
Bei Verstößen soll es in Österreich Verwaltungsstrafen geben. Deren Höhe ist noch nicht festgelegt. Salzburg.orf spricht jedoch von bis zu 3600 Euro.
In Italien und Frankreich gilt zum Beispiel eine Impfpflicht im Gesundheitswesen, etwa für Ärzte oder Pflegepersonal. Auch die Bundesrepublik beschäftigt sich mit dieser Spezifizierung. Verfassungsrechtler haben jedoch bereits signalisiert, dass auch eine allgemeine Impfpflicht möglich sei.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat keine Einwände
„Jede Regelung, die die Gefahr einer Seuche oder in diesem Fall Pandemie abwehrt, ist rechtlich zulässig. Dazu gehört auch die Impfpflicht“, sagt Professor Max-Emanuel Geis, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der FAU Erlangen-Nürnberg und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält eine Impfpflicht grundsätzlich für angemessen – wenn die Konsequenzen bei Verstößen nicht zu hart ausfallen: So dürfen Bußgelder nicht zu hoch sein. Außerdem darf niemand zwangsweise geimpft werden.
Der Ethikrat tritt aber bislang nicht für eine generelle Impfpflicht ein.
„Jede Regelung, die die Gefahr einer Seuche oder in diesem Fall Pandemie abwehrt, ist rechtlich zulässig. Dazu gehört auch die Impfpflicht.“
Prof. Max-Emanuel Geis, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichts
„Impfpflicht“ meint die rechtliche Pflicht, sich impfen zu lassen. Tut man das nicht, drohen etwa Bußgelder oder der Ausschluss von Tätigkeiten oder Aufenthaltsorten. Außerdem könnte es sein, dass man seinen Status bei der Krankenkasse verliert, so der Rechtsexperte Franz C. Mayer. „Impfzwang“ zielt eher auf die Durchsetzung der Impfpflicht. Dabei müssten Betroffene tatsächlich damit rechnen, gegen ihren Willen geimpft zu werden. In der derzeitigen öffentlichen Diskussion werden beide Begriffe allerdings synonym verstanden, betont Professor Josef Lindner in BR24.
Er leitet an der Universität Augsburg den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie. Seit 2015 ist er zudem Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht. Er ist Mitglied der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der LMU München. Eine Zwangsvollstreckung als letzten Schritt soll es aber in einer Demokratie geben.
Lässt sich eine Impfpflicht überhaupt kontrollieren?
Anders als in weiteren europäischen Ländern besitzt Deutschland kein zentrales Impfregister. Immunitätsnachweise wären möglicherweise durch den Arbeitgeber möglich, schreibt die Berliner Morgenpost.
Ohne Kontrollen hätte die Impfpflicht jedoch sogar negative Auswirkungen, meint Verhaltensökonomin Katrin Schmelz unter tagesschau.de, denn „wenn die Impfpflicht eingeführt wird, aber nicht staatlich durchgesetzt werden kann, verlieren die Menschen auch dann das Vertrauen in die Regierung“. Zudem könnte ein solch harter Kurswechsel das Vertrauen in die Politik erschüttern und Trotzreaktionen befördern.
Eine Impfpflicht hat die Pocken in Deutschland ausgerottet
Ebenso könnte, insbesondere was die Pflege angeht, der Fachkräftemangel durch Berufsaussteiger weiter verschärft werden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verweist außerdem darauf, dass Impfgegner sich verstärkt krank melden könnten, um einer Impfpflicht zu entgehen.
Übrigens: Eine Impfpflicht ist gar nichts Neues in Deutschland: Sie gab es auch schon gegen die Pocken, wodurch die Krankheit hier ausgerottet wurde. Aktuell besteht zudem eine Verpflichtung für eine Masern-Impfung für Kinder und Betreuer in Kitas und Schulen. Der Sprecher der Ärzte, Dr. med. Otto Beifuss, erklärt: Wenn dieser Nachweis für bestimmte Tätigkeiten und Altersgruppen nicht erbrachte werde, könne jemand beispielsweise versetzt oder – bei fehlenden Möglichkeiten – gegebenenfalls auch entlassen werden.
Quellen: tagesschau.de, orf.at, mdr.de, morgenpost.de, wmn.de, ethikrat.org (red)