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LICHTENFELS: Forrest Gump sitzt im Restaurant in Gärtenroth?

LICHTENFELS

Forrest Gump sitzt im Restaurant in Gärtenroth?

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    Wer falsche Kontaktdaten im Restaurant oder Gasthof hinterlässt, muss ab sofort eine Geldstrafe zahlen.
    Wer falsche Kontaktdaten im Restaurant oder Gasthof hinterlässt, muss ab sofort eine Geldstrafe zahlen. Foto: Corinna Tübel

    „Forrest Gump“ im Restaurant – das blieb aber auch der einzige Versuch eines Gastes bei allen befragten Gastronomen der Region. Der Mann sei jedoch im Restaurant „rot“ Restaurant & Hotel Gärtenroth bekannt gewesen, so Michael Buse, Mitarbeiter und Vater der Geschäftsführerin. „Wir haben darauf reagiert und mussten ihn nicht der Polizei übergeben.“ In allen anderen Gaststätten und Restaurants sind den Verantwortlichen jedoch keine solche Namen aufgefallen.

    Nicht nur den Gästen drohen Bußgelder, auch den Gastronomen

    Bis zu 250 Euro kostet es nämlich ab sofort für Gäste in Bayern, die beim Restaurant- oder Gaststättenbesuch falsche Kontaktangaben machen. Hintergrund für diese Maßnahme ist die Nachverfolgung von Infektionsketten in der Corona-Krise. Doch auch Gastronomen und Hotelbetreibern, die verpflichtet sind die Daten ihrer Kunden zu erfassen, droht bei Verstößen ein Bußgeld von 1000 Euro.

    Für diese Verfahrensweise spielt die Methode der Kontakterhebung eine wichtige Rolle: Im oben genannten Restaurant etwa füllen die Gäste das Dokument mit den Kontaktdaten am Tisch aus, ein Servicemitarbeiter nimmt es an sich und wirft in der Regel einen kurzen Blick darauf. Ähnlich wird etwa auch im Restaurant Dornröschen in Schönsreuth, im Landgasthof Schwarzer Adler in End und im Bräustüberl und Biergarten der Brauerei Trunk in Vierzehnheiligen verfahren. Im Gasthof Schardt in Trieb schreiben gar die Servicekräfte die genannten Daten der Gäste auf. Die meisten sind diesen sogar bekannt.

    „Die Regelung ist Quatsch. Wie soll ich kontrollieren, wie jemand heißt? Ich habe ja keine Handhabe.“

    Im Brauhaus Lippert in Lichtenfels dagegen werfen die Gäste das ausgefüllte Formular mit den Kontaktdaten in einen Karton mit Schlitz. Am nächsten Tag werden die Unterlagen abgeheftet und nach einem Monat, wie gesetzlich vorgeschrieben, vernichtet. Oft würden diese nicht richtig betrachtet. Denn: „Die Regelung ist Quatsch“, so Markus Lippert, Inhaber der Braumanufaktur Lippert. „Wie soll ich kontrollieren, wie jemand heißt? Ich habe ja keine Handhabe.“ In anderen Fällen, in denen er etwa bezüglich des Alters unsicher sei, könne er nach dem Ausweis der Person fragen. Bei Erwachsenen sei das nicht so einfach. „Ich finde es arg übertrieben, da die Verantwortung auf die Gastwirte abgewälzt wird, die es nicht kontrollieren können.“

    Die Kontaktdaten seiner Gäste muss ein bayerischer Gastronom für vier Wochen nach dessen Besuch aufbewahren.
    Die Kontaktdaten seiner Gäste muss ein bayerischer Gastronom für vier Wochen nach dessen Besuch aufbewahren. Foto: Corinna Tübel

    Nach Angaben des Innenministers Herrmanns müssen diese aber nicht durch Prüfung der Ausweise kontrollieren, ob die Gästelisten richtig ausgefüllt werden. Sie sollen aber Plausibilitätskontrollen vornehmen. Doch wie soll das funktionieren?

    Ist „Müller oder Mayer“ richtig oder „erfunden“?

    Das sieht auch Andrea Weiß, eine der beiden Geschäftsführerinnen des Restaurants Dornröschen, ähnlich: „Auffällige Namen bemerken wir natürlich sofort. Aber ob jemand Müller oder Maier heißt oder nur angibt, können wir ja nicht unterscheiden. Deshalb ist die Regelung Quatsch.“ Andrea Weiß wüsste nicht, was sie tun sollte, würde ihr ein Name nicht richtig erscheinen. „Man kann es mit den Strafen auch übertreiben.“

    So auch Michael Buse vom Restaurant „rot“ Restaurant & Hotel Gärtenroth: „Es ist nicht schön für den Wirt. Ich kann erwachsene Menschen zu nichts zwingen, das funktioniert nicht. Dass wir dafür Strafen zahlen sollen, ist nicht ok. Wir Wirte haben es eh schon schwer.“ Auch Johann Erlbacher, Geschäftsführer des Landgasthofs Schwarzer Adler in End, beklagt die fehlenden Kontrollmöglichkeiten. Sandra Schardt vom gleichnamigen Gasthaus und Andreas Trunk von der Brauerei Trunk dagegen finden die bestehende Regelung dagegen in Ordnung.

    Problem der Fantasienamen ist nicht von der Hand zu weisen

    Das Problem der Fantasienamen ist jedoch aktuell: Erst vor kurzem waren in der Gästeliste eines Imbisses am Kölner Hauptbahnhof unleserliche oder vermeintlich witzige Namen wie „Micky Maus“ und falsche Telefonnummern aufgetaucht. Dies betraf etwa fünf Prozent der gut 400 Gäste des Imbisses in den Tagen vor der Schließung – denn dann wurden dort Corona-Fälle bestätigt. Die Rückverfolgung von Infektionsketten wurde dadurch enorm erschwert.

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