Wer ab kommendem Schuljahr an der Heinrich-Faber-Musikschule ein Instrument erlernen will, der muss etwas tiefer in die Tasche greifen: Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Gebührenerhöhung von fünf Prozent für nächstes und übernächstes Schuljahr und von zwei Prozent ab dem Schuljahr 2027/2028 beschlossen.
Die letzte Gebührenanpassung war im Frühjahr 2024 erfolgt, müsse man nun aufgrund der schwierigen Haushaltslage erneut erhöhen, erläuterte Bürgermeister Andreas Hügerich. Der Vorschlag sei mit dem Leiter der Musikschule, Stephan Schultz, abgestimmt worden.
Wegen der Gleichberechtigung
Die bislang kostenfreie Bläserklasse in der Herzog-Otto-Mittelschule wird aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Bläserklassen der Grundschulen dann ebenfalls kostenpflichtig. Auch beim Erstattungsanspruch bei ausgefallenen Unterrichtsstunden ändert sich etwas: War dies bislang ab zwei Stunden Unterrichtsausfall möglich, werden es ab dem neuen Schuljahr vier sein. Die Frist zur Kündigung des Unterrichtsbesuchs für das Schuljahr 2025/2026 endet am 31. Mai. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag mit der Musikschule automatisch um ein weiteres Jahr.
Dr. Andrea Starker (CSU) fragte an, inwieweit die Gebühren die Kosten für die Musikschule decken. Diese liege bei 49 Prozent, so Kämmerer Dominik Först. „Wir stehen im Wettbewerb zu privaten Musikschulen“, mahnte Philipp Molendo (JB), die Preisspirale nicht zu weit nach oben zu drehen – zumal in Ferienzeiten kein Unterricht sei und immer wieder Personal ausfalle. „Viele werden sich das überlegen.“ Eine Einrichtung wie diese werde immer ein dauerhaftes Drauflegegeschäft sein, aber hier gehe es um die musikalische Förderung.