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LICHTENFELS: Gericht: Die Partnerin brutal an den Haaren gezogen?

LICHTENFELS

Gericht: Die Partnerin brutal an den Haaren gezogen?

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    Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit.
    Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit. Foto: Arne Dedert (dpa)

    Verlobt oder nicht verlobt, das war hier die Frage. Gestellt wurde sie am Donnerstag nachdrücklich in einem Gerichtsverfahren um Körperverletzung. Szenen aus Saal 14 des Amtsgerichts.

    Immer wieder sollte der 36-jährige Angeklagte aus einem Nachbarlandkreis ob des Verfahrens seinen Kopf schütteln. Einmal aber sollte auch sein Verteidiger Till Wagler seinen Blick irritiert auf seinen Mandanten werfen. Dann, als sich herausstellte, dass dieser eine andere Vorstellung von Ort und Datum der Verlobung mit seiner Freundin hatte, als diese selbst.

    Was Staatsanwalt Harun Schütz dem seit geraumer Zeit arbeitslosen Mann zum Vorwurf machte, war, dass er am 13. November 2019 seine Verlobte in deren Wohnung in Michelau brutal an den Haaren gezogen habe. Mehrfach. Geschehen gegen 21.30 Uhr und zudem schubsend. Auch auf die Couch und gegen den Schrank soll er die Frau geworfen haben, und als diese sich zu einer Nachbarin zu flüchten versuchte, habe er sie unterwegs wieder an den Haaren gezogen, um ihr Schmerzen zuzufügen.

    Außerdem noch ein notorischer Schwarzfahrer

    Damit nicht genug, denn außerdem wurde ihm in sieben Fällen zwischen März und Mai 2020 zur Last gelegt, dass er auf der Bahnstrecke zwischen Michelau und Kronach ohne Fahrkarte unterwegs war. So oft jedenfalls ist er beim Schwarzfahren aufgeflogen, was als Erschleichung von Leistungen zur Anklage kam.

    Im Amtsgericht in der Kronacher Straße in Lichtenfels wird Recht gesprochen.
    Im Amtsgericht in der Kronacher Straße in Lichtenfels wird Recht gesprochen. Foto: Markus Drossel

    Was all diese Fahrten anbelangt, so zeigte sich der Angeklagte vollauf geständig. Nur bei der Sache mit seiner Freundin verneinte er die Tat und ließ eine Bemerkung fallen: „Wir sind verlobt.“

    Dieser Umstand war dem Gericht nach Aktenlage nicht bekannt, aber er hatte für das Verfahren weitreichende Folgen. Denn: Verlobte können von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. So nahm sich Richter Matthias Huber vor, der Frage danach, ob es wirklich je zu einer Verlobung zwischen dem Angeklagten und seiner 39-jährigen Freundin kam, nachzugehen. In den Zeugenstand gerufen, berichtete diese, eine examinierte Altenpflegerin, von einem Ort und einem Datum des Verlöbnisses, wobei ihre Angaben keine Ähnlichkeit zu den Angaben ihres Freundes aufwiesen.

    „Ich rufe Ihnen Ihre Wahrheitspflicht ganz deutlich in Erinnerung“, so Huber, an die Enddreißigerin gewandt. Damit diese Zeit zur Besinnung erhielt, sandte er sie aus dem Saal 14 und zog es vor, eine Frau zu dem Vorfall zu vernehmen, zu der sich herausstellte, dass sie nicht wirklich etwas beizutragen hatte. Die Rede ist von der 36-jährigen einstigen Nachbarin und Freundin, zu der sich die 39-Jährige einst geflüchtet haben soll. „Sie hat geweint und ist auch ohne Schuhe zu mir hoch gerannt“, erinnerte sich die Frau. Doch die angeklagte Tat selbst habe sie nicht gesehen. „War nicht mit dabei, ich weiß nur, dass sie vor meiner Haustür stand und sagte: 'Wir haben uns gestritten!'“

    Danach befragt, ob sie wohl etwas von einer Verlobung ihrer Freundin wisse, antwortete die Zeugin sinngemäß, dass sie nur davon Kenntnis besitze, dass es mal eine Verlobungsabsicht gab. Nach dieser Aussage wurde die 39-Jährige abermals in den Sitzungssaal berufen und nun wurde ihr ein Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden. Wie sich herausstellen sollte, kam es dazu allerdings darum, weil ein Nichtverlöbnis seitens des Gerichts nicht zu beweisen war.

    Er hatte schon neun Einträge im Bundeszentralregister

    Ein Unschuldslamm war der 36-Jährige nicht. Drogenvergangenheit, neun Einträge im Bundeszentralregister. Zweimal geahndet mit Haftstrafen. Dass ihm eine Körperverletzung grundsätzlich zuzutrauen wäre, zeigte sich daran, dass er auch schon zwei Verurteilungen wegen Körperverletzung hatte.

    Sein Anwalt Till Wagler forderte aber Freispruch bezüglich des Körperverletzungsvorwurfs und warb wegen der Leistungserschleichungen für eine Geldstrafe, deren Höhe er „ins Ermessen des Gerichts“ stellte. Staatsanwalt Schütz' Meinung zur Körperverletzung stand fest: schuldig. Zudem, so der Ankläger, hätten zwei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen bei dem 36-Jährigen „offensichtlich gar nichts gebracht“. Darum forderte er für alle angeklagten Taten zehn Monate Haft, die „eindeutig nicht zur Bewährung ausgesetzt werden“ sollte.

    Das Urteil sollte bald folgen. Bezüglich der angeklagten Körperverletzung sollte es zu einem Freispruch kommen, den Richter Huber damit begründete, dass man zu wenig über den Schmerz, die Absicht und die Tränen der angeblichen oder wirklichen Verlobten sagen könne.

    Doch in Bezug auf die Leistungserschleichungen zeigte sich Huber unnachgiebig und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro. Für die Sache mit der Verlobung hatte er auch ein Fazit übrig: „Offenbar scheint das Verlöbnis bei beiden Parteien nicht (…) tief verwurzelt.“

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