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LICHTENFELS: Gesplittete Abwassergebühr für Lichtenfels: Was bedeutet das?

LICHTENFELS

Gesplittete Abwassergebühr für Lichtenfels: Was bedeutet das?

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    Schmutz- und Regenwasser werden in Lichtenfels ab 2025 getrennt berechnet. Für Bürgerinnen und Bürger finden Infoveranstaltungen statt.
    Schmutz- und Regenwasser werden in Lichtenfels ab 2025 getrennt berechnet. Für Bürgerinnen und Bürger finden Infoveranstaltungen statt. Foto: Frame Harirak, Unsplash

    Auf Lichtenfels kommt viel Arbeit zu: Ab 2025 gelten neue Abwassergebühren. Dazu müssen Flächen neu ermittelt und Kosten neu berechnet werden. Was letztes Jahr kontrovers im Stadtrat diskutiert wurde, nimmt nun Konturen an. Antworten auf wichtige Fragen zur sogenannten „gesplitteten Abwassergebühr“.

    Was ändert sich?

    Künftig werden Niederschlagsmengen in der Abwasser-Rechnung berücksichtigt, die von versiegelten Flächen, wie Beton oder Pflastersteinen, in die Kanalisation fließen. Zuvor wurde ausschließlich der Frischwasserverbrauch über Wasserhähne, Waschmaschinen oder Toiletten in die Berechnungen einbezogen.

    Warum die Umstellung?

    Die Annahme hinter der „alten“ Berechnung war, dass jede Person genau so viel Wasser in das Kanalnetz ableitet, wie verbraucht wird. Im Kanal kommt aber auch Regenwasser an, das von Dächern, Parkplätzen oder anderen versiegelten Flächen abfließt. Eigentümer großer, versiegelter Grundstücks- und Dachflächen verursachen hohe Mengen Regenwasser im öffentlichen Kanalnetz. Das erfordere entsprechende Kanaldurchmesser, Pumpenstunden, Regenrückhaltebecken, Entlastungsbauwerke und Kosten auf der Kläranlage.

    Um eine Ungleichbehandlung zu verhindern, war 2003 ein Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ergangen: Gemischte Gebühren sind demnach nur zulässig, wenn maximal zwölf Prozent der Kosten durch die Einleitung von Regenwasser verursacht werden. In Lichtenfels liege der Anteil bei fast 50 Prozent. Sollte einer der Beschwerdeführer vor Gericht gehen, würde die Stadt verlieren.

    Die gesplittete Abwassergebühr soll auch einen Anreiz schaffen, Flächen zu entsiegeln, denn diese sorgen für Abkühlung, besser gefüllte Grundwasserspeicher, höhere CO2-Aufnahmen des Bodens und sie begünstigen somit Biodiversität.

    Wie werden Kosten ermittelt?

    Um die Kosten für die Ableitung von Regenwasser – von Dächern, Parkplätzen oder anderen versiegelten Flächen – zu ermitteln, wird eine gebührenpflichtige Fläche errechnet. „Verursachergerecht“, betonte Manuela Ruisinger vom Ingenieurbüro „Wipflerplan“ am Montag im Stadtrat. Wer Regenwasser in die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen einleitet, zahlt demnach anteilig mit. Dabei werden zunächst bebaute und befestigte Flächen jedes Grundstücks ermittelt. Die Art der Bodenbefestigung sei dabei nicht maßgebend. Entscheidend ist, ob von der befestigten Fläche Abfluss entsteht. Ob Regenwasser ins Trennsystem oder Mischsystem eingeleitet wird, mache keinen Unterschied für die Niederschlagswassergebühr.

    Sobald die Flächensumme bekannt ist, berechnet das Planungsbüro die Niederschlagswassergebühr. Das Ingenieurbüro „Wipflerplan“ hat dieses Verfahren mit dem Bayerischen Gemeindetag entwickelt. Nach eigenen Angaben werde es mit geringem Verwaltungsaufwand geführt.

    Was muss ich tun?

    Eigentümer, von deren Grundstücken eine Einleitung in die öffentliche Entwässerungseinrichtung möglich ist, erhalten demnächst einen Erfassungsbogen. Diese Anschreiben werden am 21. Mai und 21. Juni versendet. Darin wird schrittweise erklärt, was die Eigentümer machen sollen. Änderungen können laut Planungsbüro jährlich vorgenommen werden. Bürgerinnen und Bürger können ab zehn Prozent Abweichung eine Widerspruch einlegen.

    Sind mehrere Besitzer auf ein Grundstück eingetragen, wird nur ein Eigentümer als Ansprechpartner angeschrieben. Bei Mehrfacheigentum vieler Parteien, geht das Anschreiben zur Bearbeitung in der Regel an die Hausverwaltung. Das Ingenieurbüro „Wipflerplan“ wird die Rückläufe bearbeiten und das Ergebnis voraussichtlich Ende Oktober an die Stadt übergeben. Umstellungen aus anderen Kommunen zeigen, dass Anwesen und Gewerbebetriebe mit großen, versiegelten Flächen nach diesem Modell künftig mehr bezahlen könnten, für Hausbesitzer könnte diese Verfahren günstiger werden.

    Was ist mit Zisternen?

    „Es gibt ein Zuckerl“, sagte Ruisinger. Bebaute oder befestigte Flächen, die in Zisternen und Versickerungsanlagen entwässern, sind nicht gebührenpflichtig. Denn das Niederschlagswasser bleibt in diesen Fällen vollständig auf dem Grundstück – zumindest solange sie keinen Überlauf in öffentliche Entwässerungseinrichtungen haben. Eigene Zisternen mit Überlauf zum Kanal sind hingegen gebührenpflichtig. Flächenabschläge seien hierbei möglich. Hat ein Gebäude auf dem Grundstück ein Gründach, wird diese Dachfläche um 50 Prozent reduziert, wenn der Dachaufbau des Gründachs mindestens acht Zentimeter beträgt.

    Offene Fragen?

    Die Stadt Lichtenfels und das Ingenieurbüro „Wipflerplan“ planen am 10. Juni und 2. Juli Informationsveranstaltungen in der Stadthalle Lichtenfels. Die Stadt wird darüber hinaus Informationsbürgertage für offenen Frage und Rücklaufbearbeitungen anbieten. Diese sollen vom 18. bis 20. Juni und vom 8. Juli bis 11. Juli stattfinden.

    Stimmen aus dem Stadtrat

    Christopher Bogdahn (FW): „Die Rechtslage ist klar und wir müssen daher die gesplittete Abwassergebühr einführen – aber sie ist ein Bürokratie-Monster.“ • Monika Faber (SPD) erkundigte sich über den Umgang mit Rasengittersteinen. Diese Flächen sind laut dem Planungsbüro gebührenpflichtig. „Von der Verdichtung her sind Rasengittersteine Flächen, in denen nicht allzu viel versickere“, sagte Manuela Ruisinger von „Wipflerplan“. • Susann Freiburg (Bündnis 90 / Die Grünen): „Für die große Mehrheit der Lichtenfelserinnen und Lichtenfelser werden  die Abwassergebühren mit der neuen Satzung niedriger werden. Burgkunstadt und Bad Staffelstein haben die Umstellung geschafft, dann werden wir das auch schaffen.“ • Bernd Krauß (CSU) befürchtete, dass das Ausfüllen der Erfassungsbögen gerade für ältere Bürger „hart“ werden könne. • Heike Kunzelmann (AfD) brachte ein, dass sie bezweifle, dass angesichts des hohen Verwaltungsaufwandes für rund 8000 Anwesen die Kosten für das Planungsbüro bei 180.000 Euro blieben. Kämmerer Dominik Först gab an, dass die Kosten nach Pauschalen pro Grundstück festgelegt wurden. • Roland Lowig (WLJ) gab zu bedenken, dass die Region ländlich geprägt sei und Landwirte aufgrund hoher Flächen künftig mehr von den Gebühren belastet sein könnten. Vor allem auch die, die ihre Landwirtschaft auf Grund ihres Alters nicht mehr bewirten können, aber große gepflasterte Höfe haben. • Philipp Molendo (JB): „Wir sind damit weit weg vom Bürokratieabbau.“

    Aus dem Stadtrat Die Sanierung der Franz-Josef-Strauß-Brücke läuft laut Stadtbaumeister Gerhard Pülz wie geplant. Ab Ende Juli soll diese wieder befahrbar sein. Eine weitere Sperrung könne bereits prognostiziert werden. „Es wird gewaltig was auf uns zu kommen“, sagte Pülz. „Die kompletten Kappen und Brückenabdichtungen müssen in den nächsten Jahren erneuert werden, weil diese marode sind. Das ist unvermeidbar.“ Wann die Arbeiten angegangen werden sollen, stehe noch nicht fest. Die Brücke aus dem Jahr 1988 ist seit März dieses Jahres wegen Sanierung gesperrt. Unter anderem werden die Übergangskonstruktionen getauscht. Die Brücke passieren laut Angaben der Stadt rund 11.000 Fahrzeuge am Tag. Diese Baumaßnahmen werden in der kommenden Zeit beginnen: Straßenbau „Obere Sandstraße“: 29. April 2024 bis Oktober 2024 Umverlegung Wasserleitung Tiefenroth: 13. Mai bis 28. Juni 2024 Deckensanierung „Friedhofstraße“: Pfingstferien Druckleitung Tiefenroth-Stetten: Juni bis September 2024 Straßenbau „Bayernstraße“: 8. Juli 2024 bis Mai 2025 Deckensanierung „Untere Burgbergstraße“: 5. bis 19. August 2024 Pumpwerk Tiefenroth: 24. August 2024 bis August 2025 Kanalneubau Tiefenroth: Baubeginn Anfang 2025   Aufatmen können Mitarbeiter des Kindergartens „Heilige Familie“ und der Kindertagesstätte „St. Franziskus“: Der Stadtrat stimmte einer sogenannten „Betriebsträgervereinbarung“ zu, bei der die Stadt mit der Gesamtkirchengemeinde Lichtenfels-Obermain die Defizite der Einrichtungen übernimmt. „Es ist der letzte Weg“, sagte Kämmerer Dominik Först. Bereits vergangenes Jahr hatte der Stadtrat den Grundsatzbeschluss gefasst, Trägern von Kindertageseinrichtungen Defizitübernahmen für ihre Einrichtungen zu gewähren, denn die Einrichtungen haben mit Kostensteigerungen zu kämpfen. Beim Kindergarten „Heilige Familie“ wird von Defizitbeträgen in Höhe von 119.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 ausgegangen; für „St. Franziskus“ mit 24.840 Euro für beide Jahre. „Wir haben letztes Jahr festgestellt, dass wir aufgrund hoher Personalkosten nicht tragfähig sind“, sagte Nadja Heinbuch, Kita-Geschäftsführerin der Gesamtkirchengemeinde. Die Vereinbarung treten rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Zur Verringerung des Jahresdefizits ist eine Erhöhung der Elternbeiträge zum September 2024 eingeplant. Das Landratsamt Lichtenfels, das die Rechtsaufsicht innehat, regte eine Deckelung des Defizits an. „Da 2013 bei der Krippe St. Christophorus darauf verzichtet wurde (Stichwort: Gleichbehandlung) und aus Sicht der Verwaltung durch den festgelegten Anstellungsschlüssel und durch die verpflichtende Zustimmung der Stadt zum Haushaltsplan der Einrichtung eine „Kostenkontrolle“ gegeben ist, sollte eine entsprechende Deckelung nicht vorgesehen werden“, heißt es in der Beschlussvorlage. Vier Mitglieder stimmten dagegen, darunter die Zweite Bürgermeisterin Sabine Rießner (CSU): „Ich werde mich nicht gegen eine Empfehlung der Aufsichtsbehörde hinwegsetzen.“ Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Der Stadtrat beruft sich dabei auf das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG 2023, § 6). Demnach werden einer Kommune Zuwendungen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für eingespeiste Strommenge ermöglicht, ohne dass dabei eine „Korruptionsstrafbarkeit“ entsteht. Erwartet werden Einnahmen in Höhe von etwa 13.000 Euro im Jahr, zusätzlich zu den Einnahmen der PV-Anlage in Klosterlangheim die rund 11.000 Euro abwirft. Statt wie bisher individuelle Verträge aufzusetzen, sollen künftig die vom Deutschen Städte- und Gemeindebund durch eine Fachkanzlei erarbeiteten und mit den Verbänden der Energiewirtschaft abgestimmten Vertragsmuster verwendet werden – auch für Bestandsanlagen. Die Beiträge für die Heinrich-Faber-Musikschule werden ab dem kommenden Schuljahr erhöht. Die Gebühren sind in Kürze auf der Webseite der Stadt Lichtenfels unter www.lichtenfels.de, Stichwort „Leben und Wohnen“, in der Kategorie „Bildung“ zu entnehmen. Die Anpassung der Kosten erfolgt in der Regel alle drei Jahre. Verträge mit der Musikschule für das im Schuljahr 2024/2025 können bis Freitag, 31. Mai, gekündigt werden. Die Stadt Lichtenfels wird keinen Audio-Livestream für öffentliche Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse einführen. Gegen den „Obermain Stadtrat Livestream“ haben 24 Mitglieder gestimmt. Das Verfahren wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen mit großem Aufwand und Kosten verbunden. Der Antrag zur Prüfung der Einführung wurde von den JB und der CSU eingereicht. Schon 2016 ist ein ähnlicher Antrag im Stadtrat gescheitert. Stadtrat gibt Vergaben bekannt Der Stadtrat der Stadt Lichtenfels hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 18. März folgende Bauleistungen vergeben an: Hauptwasserleitung Frauendorf: Firma „Raab Baugesellschaft mbH & Co. KG“ in Ebensfeld zum Preis von rund 656.000 Euro brutto und die damit verbundene Verkehrsumleitung an die Firma „S + B Signal- und Beleuchtungstechnik GmbH“ in Erfurt zum anteiligen Preis von knapp 14.618 Euro brutto Putz- und Wärmedämmverbundarbeiten am Anwesen Ludwig-Richter-Straße 2 und 4: Firma „Schmider“ in Bischberg zum Preis von knapp 245.000 Euro brutto Umverlegung der Wasserleitung der „Banzer Gruppe“: Firma „Mühlherr“ in Küps zum Preis von knapp 228.000 Euro brutto

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