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HOF/BAYREUTH.: GTO-Geschäftsführer wegen Untreue in 652 Fällen angeklagt

HOF/BAYREUTH.

GTO-Geschäftsführer wegen Untreue in 652 Fällen angeklagt

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    GTO-Geschäftsführer wegen Untreue in 652 Fällen angeklagt
    GTO-Geschäftsführer wegen Untreue in 652 Fällen angeklagt Foto: Symbolfoto: DPA

    Die Staatsanwaltschaft Hof hat im Ermittlungsverfahren wegen Untreue zum Nachteil zweier Tochtergesellschaften der Handwerkskammer Oberfranken Anklage gegen einen 60-Jährigen erhoben.

    Die Steuerberatungsgesellschaft GTO (Gewerbe-Treuhand Oberfranken GmbH) und die GTU (Gewerbe-Treuhand Unternehmens- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft) sind als geschädigte Unternehmen Tochtergesellschaften der Handwerkskammer Oberfranken. Der Angeschuldigte fungierte als Niederlassungsleiter beziehungsweise Geschäftsführer dieser geschädigten Ge-sellschaften.

    Mit der Anklageschrift der Wirtschafts- und Steuerstrafabteilung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hof werden dem Angeschuldigten Untreuehandlungen durch unbefugte private Nutzungen einer Firmenkreditkarte über fünf Jahre hinweg zur Last gelegt. Hierdurch soll ein Schaden von rund 120 000 Euro entstanden sein. Darüber hinaus soll sich der Angeschuldigte im gleichen Zeitraum von den Firmenkonten rund 830 000 Euro auf seine Privatkonten überwiesen haben.

    Die Staatsanwaltschaft Hof hat gegen den Angeklagten daher wegen Untreue in 652 Fällen Anklage zum Landgericht Hof – 3. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – erhoben. (red)

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