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LICHTENFELS: Haushaltsentwurf: Hohe Sozialausgaben und Kreisumlage

LICHTENFELS

Haushaltsentwurf: Hohe Sozialausgaben und Kreisumlage

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    „Es ist kein einfacher Haushalt, wie in ganz Bayern und ganz Oberfranken nicht“, macht Landrat Christian Meißner (CSU) zu Beginn der jüngsten Kreisausschusssitzung klar. Dennoch legt Kämmerer Michael Matthes den Kreisrätinnen und -räten den vorläufigen Entwurf zum Haushaltsplan für 2025 vor.

    Damit dieser im Mai dem Kreistag vorgestellt werden kann, geht Matthes direkt zu den Zahlen über. So beläuft sich der Gesamthaushalt auf rund 117,75 Millionen Euro (2024: 132,49), davon sind im Verwaltungshaushalt 96.045.700 Euro und im Vermögenshaushalt 21.702.300 Euro eingestellt.

    Der Schuldenstand beträgt zum 31. Dezember 2024 35.990.144 Euro und damit 534,14 Euro pro Einwohner, für 2025 würde die Verschuldung auf 57.878.644 und damit auf 858,99 Euro pro Einwohner ansteigen.

    Kämmerer Matthes wies die Anwesenden auf den Investitionsplan hin, in dem alle Bedarfe detailliert aufgelistet sind, gab aber vorweg als größte Bausteine die Schulen (4,74 Mio. Euro), die soziale Sicherung (12,4 Mio. Euro) und die öffentlichen Einrichtungen/ÖPNV (5 Mio. Euro) an.

    Kreisumlage bei 51 Prozent

    Weiterhin finanziert werden muss beispielsweise der Teilersatzneubau der Realschule in Bad Staffelstein, eine weitere große Investition wird mit der Erweiterung des Meranier-Gymnasiums genannt. Bei Bauprojekten im Straßenverkehr liege laut Kämmerer der Fokus zukünftig nicht nur auf Neubauten, sondern auf Instandhaltung und Erneuerung von Kreisstraßen und Brücken.

    Im Jahr 2024 wurde die Kreisumlage bereits auf 48 Prozent erhöht, das entspricht vier Prozentpunkten. In der Vorstellung des Haushaltsplans kommen Landrat und Kämmerer auf eine weitere Steigerung: 51 Prozent sind veranschlagt. Die Umlagekraft des Landkreises lag 2024 bei 90,95 Millionen Euro und damit belegt er die 56. Rangziffer (2024: 69. Rangziffer).

    Nun gilt es für die verschiedenen Fraktionen zu beraten, ob sie dem Zahlenwerk des Kämmerers des Landkreises Lichtenfels ihre Empfehlung aussprechen. Der Empfehlungsbeschluss soll dann am 7. April im Kreisausschuss fallen, am 6. Mai wird im Kreistag über den Haushalt beraten.

    Debatte über die Strom-Art

    Da der aktuelle Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Dachau zum Jahresende ausläuft, muss der Landkreis für die Folgejahre neu ausschreiben. Man beteilige sich hierbei nicht an der allgemeinen Strombündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetages, sondern nehme unabhängig davon eine separate Ausschreibung vor. Dies habe den Vorteil, dass die Wahrscheinlichkeit der Beteiligung von kleineren, örtlichen Versorgungunternehmen am Ausschreibungsverfahren steige. Für die Ausschreibung ist es erforderlich, sich auf eine Strom-Art festzulegen. Rückblick: In den früheren Jahren hat sich der Landkreis Lichtenfels dazu entschieden, 100-prozentigen Ökostrom mit Neuanlagenquote zu beschaffen.

    Die letzte Ausschreibung zu dieser Stromart im Jahr 2022 habe aber für den Landkreis kein Ergebnis geliefert. Nach Rücksprache mit einer Beraterfirma sei das Interesse der Bieter an einer Ausschreibung über Ökostrom mit Neuanlagenquote immer noch sehr gering.

    Dementsprechend steige die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausschreibung wieder kein Ergebnis oder lediglich enorme Preissteigerungen aufgrund fehlender Anbieter bringt. Nach Auskunft der Kommunalberatungsfirma belaufe sich die Differenz zwischen Normalstrom und Ökostrom beim Arbeitspreis auf circa 1,0 bis 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem geschätzten Stromverbrauch der Liegenschaften des Landkreises von rund 1,4 Millionen Kilowattstunden pro Jahr wäre somit mit Mehrkosten von 16.660 bis 24.990 Euro jährlich zu rechnen.

    Anträge abgewiesen

    Nach Erkenntnissen der Firma werden bei Ausschreibungen für drei Lieferjahre im letzten angefragten Jahr erheblich höhere Preise, im Vergleich zu den ersten beiden Lieferjahren, erzielt. Um etwaige Preissteigerung zu umgehen, solle zunächst für 2026 und 2027 ausgeschrieben werden. Wegen der angespannten Finanzlage des Landkreises und der Kommunen schlägt die Verwaltung vor, bei der aktuellen Ausschreibung Normalstrom zu beschaffen. Eine Prüfung der Beschaffung von Ökostrom solle laut Beschlussvorlage dann wieder bei der nächsten Ausschreibung erfolgen.

    Im Gremium stößt der Vorschlag bei der SPD/SB-Fraktion und Grünen auf Widerstand. Frank Novotny (SPD/SB) merkt an, dass er für eine Ausschreibung für Ökostrom sei – vor dem Hintergrund der ins Leben gerufenen Regionalwerke und ausgearbeiteten Energienutzungspläne sei dies ein „wichtiges Zeichen nach außen“. Außerdem halte er die Mehrkosten für überschaubar.

    Dem schließt sich Dr. Susann Freiburg (Grüne) an. Sie betont ebenfalls, dass die Mehrkosten keine zu große Kluft in den vorgestellten Haushalt reißen würden und sprach sich vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels für die Beschaffung von Ökostrom aus.

    Letztlich wurde der Antrag, trotzdem Ökostrom zu beschaffen, nicht angenommen. Mit den drei Gegenstimmen von Freiburg, Novotny und Andreas Hügerich (SPD/SB) sprach sich das Gremium für Normalstrom aus.

    Im Kreisausschuss kurz notiert: Jahresrechnung und Ersthelfer-App • Die Kreisrätinnen und Kreisräte werden vom Kämmerer in Kenntnis darüber gesetzt, dass die Jahresrechnung für das Jahr 2023 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft wurde. Die Jahresrechnung 2023 soll nun dem Kreistag zur Entlastung vorgeschlagen werden. Dafür sprach sich das Gremium einstimmig aus. • Die Grünen-Fraktion hatte beantragt, Kosten und Umsetzung einer Ersthelfer-App im Leitstellenbereich des Landkreises zu prüfen. In der Zwischenzeit gibt es jedoch hinsichtlich einer solchen App bereits Neuigkeiten, wie Achim Liesaus, Sachgebietsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung, im Kreisausschuss erklärt. Der Landkreis Lichtenfels ist mit den Landkreisen Coburg und Kronach sowie der kreisfreien Stadt Coburg Verbandsmitglied des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg. Mit Grundsatzbeschluss der Verbandsversammlung vom 28. Februar 2023 wurde die Einführung einer Smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierung (SbEA) im Rettungsdienstbereich Coburg beschlossen. Nach dem Vergabeverfahren fasste man bei der Verbandsversammlung des ZRF Ende November 2024 den Beschluss, einen Auftrag zur technischen Umsetzung der SbEA im Rettungsdienstbereich des Zweckverbands zu vergeben. Dieser zugrunde liegende Vertrag wurde am 13. Januar unterzeichnet, führt Achim Liesaus weiter aus. In den nächsten Wochen werden nach Information der Geschäftsleitung des ZRF auf der Arbeitsebene die weiteren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung einer im RDB Coburg vorgenommen. Mithilfe der Technik soll bei einem Notfall der nächste Ersthelfer im Radius des Verletzten oder Kranken alarmiert werden. (jak)

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