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LICHTENFELS: Hilfen für junge Gastronomiebetriebe

LICHTENFELS

Hilfen für junge Gastronomiebetriebe

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    Auch neue Gastronomiebetriebe bekommen Unterstützung, informiert Peter Belina, Geschäftsführer des IHK-Gremium Lichtenfels und der Wirtschaftsjunioren Kronach und Lichtenfels. Demzufolge gilt für die „Außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ oder „Novemberhilfe“ folgende Regelung für Unternehmen, die vom Teil-Lockdown betroffen sind:

    • Bei antragsberechtigten Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden (www.bundesfinanzministerium.de.

    • Bei dem Überbrückungsgeld II (Unterstützung Juli bis Dezember) gilt folgende Regelung: Wurde ein Unternehmen erst nach dem 30. Juni 2019 gegründet, sind zum Nachweis des Umsatzeinbruches von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten als Vorjahresmonate November/Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen. Wurde ein Unternehmen erst nach dem 31. August 2019 gegründet, sind zum Nachweis des Umsatzrückganges in den Monaten September bis Dezember 2020 als Vergleichsmonate November 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen. Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 neu gegründet worden sind, sind nicht antragsberechtigt. Eine Fortführung eines Unternehmens durch einen Nachfolger oder an einem anderen Ort, Umfirmierung, Umwandlung sowie der Wechsel von nebenerwerblicher zu haupterwerblicher Tätigkeit gelten nicht als Neugründung (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

    • Start-ups haben grundsätzlich Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets. Insbesondere mit dem zwei Milliarden Euro-Maßnahmenpaket werden gezielt Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell adressiert (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html).

    • Kredite: Für Existenzgründer gibt es von der KfW den ERP-Gründerkredit (www.bayreuth.ihk.de und von der LfA den entsprechenden Gründerkredit (lfa.de.

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