Weihnachtsbaum ist nicht gleich Weihnachtsbaum: Sechs verschiedene Steuersätze sind möglich, wenn es um den Christbaum-Kauf geht. Dabei können zwischen null und 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden. Die IHK für Oberfranken fordert steuerliche Vereinfachungen – nicht nur für Weihnachtsbäume.
Für künstliche Weihnachtsbäume gilt ein Steuersatz von 19 Prozent. Stammt der Baum hingegen aus einer Weihnachtsbaumzucht und wird von einem Landwirt, der sich für die Pauschalierung der Vorsteuer entschieden hat, aus einer Sonderkultur verkauft, wird ein Steuersatz von neun Prozent fällig.
Ein legal geschlagener Weihnachtsbaum, der wild und frei im Wald gewachsen ist, kann mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent verkauft werden. Kleinunternehmer schließlich zahlen gar keine Umsatzsteuer.
Beim Verkauf eines Baumes im Baumarkt oder Gartencenter ist der Fiskus nur mit dem allgemein für Pflanzen geltenden ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent am Umsatz beteiligt. Als wäre das nicht schon kompliziert genug: Wird ein gebrauchter Kunstbaum im Second-Hand-Laden verkauft, werden zwar auch 19 Prozent Umsatzsteuer fällig, besteuert wird allerdings nur die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Wiederverkaufswert.
Für weniger Bürokratie
„Dieses Beispiel zeigt mehr als deutlich, dass unsere Unternehmen nichts mehr brauchen als bürokratische Entlastungen“, mahnt Dieter Uschold, Vorsitzender des IHK-Steuerausschusses. Die Weihnachtsbaum-Umsatzsteuer sei nur ein Beispiel von vielen, wo umsatzsteuerliche Vereinfachungen vonnöten seien. „Wir fordern die Politik auf, auch branchenunabhängig Entlastungsmöglichkeiten bei der Umsatzsteuer zu prüfen“, so Uschold.
Erst kürzlich habe die IHK-Vollversammlung eine Resolution zur Modernisierung der Unternehmensbesteuerung verabschiedet.
Zu den Forderungen zählten nicht zuletzt praktikable und verständliche Vorgaben seitens der Finanzverwaltung. (red)